Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) – dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am 22.03.2019 festgestellt wurde – brachte am 07.06.2019 eine mängelfreie Zivildiensterklärung ein. In der Zivildiensterklärung gab er an, dass er nach Abschluss der Polytechnischen Schule seit 2016 – 2020 den „Imam-Hatip“ Lehrgang besuche. Aus der beiliegenden Bestätigung des Institutsleiters des „Imam-Hatip“ Lehrganges ergibt sich, dass der BF sich im Ausbildungsjahr 2... mehr lesen...