Mit dem Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 24. Februar 1989 wurde der Beschwerdeführer mit Wirkung vom 1. Juni 1989 bis 31. Jänner 1990 dem Rettungskrankentransport- und Katastrophendienst des Österreichischen Roten Kreuzes, Landesverband Wien, zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes (Grundzivildienst) zugewiesen. Bei dieser Einrichtung hatte der Beschwerdeführer Hilfsdienste im Rettungs-, Krankentransport-, Katastrophen- und Blutspendedienst sowie bei der Hauskrankenpfl... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §11 Abs1;ZDG 1986 §18 Z2;
Rechtssatz: Unter "Dienstleistungen" sind, wie sich aus dem Zusammenhalt mit § 11 Abs 1 ZDG ergibt, die gemäß dieser Gesetzesstelle im Zuweisungsbescheid der Art nach angeführten Dienstleistungen zu verstehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990110072.X03 Im RIS seit 25.... mehr lesen...