Index
44 ZivildienstNorm
ZDG 1986 §11 Abs1;Rechtssatz
Unter "Dienstleistungen" sind, wie sich aus dem Zusammenhalt mit § 11 Abs 1 ZDG ergibt, die gemäß dieser Gesetzesstelle im Zuweisungsbescheid der Art nach angeführten Dienstleistungen zu verstehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990110072.X03Im RIS seit
25.06.1991