Mit Ansuchen vom 11. März 1993 hatte der Beschwerdeführer die Weitergewährung einer Wohnbeihilfe beantragt, die ihm vormals bereits bescheidmäßig zuerkannt worden war. Mit der nunmehr in Beschwerde gezogenen Erledigung wurde das Ansuchen mit der Begründung: abgewiesen, daß der zumutbare Wohnungsaufwand als gegeben erachtet werde. Nach der sprachlichen Textierung (Abweisung des Ansuchens und Einstellung des Verfahrens) beurteilte der Beschwerdeführer die angefochtene Erledigung als eine... mehr lesen...
Index: L83001 Wohnbauförderung Burgenland10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;B-VG Art131;VwGG §34 Abs1;WFG Bgld 1991 §1 Abs2;WFG Bgld 1991 §34 Abs1;WFG Bgld 1991 §38 Abs3;WFG Bgld 1991 §73 Abs4;
Rechtssatz: Aufgrund der Bestimmungen des § 1 Abs 2, § 34 Abs 1 und § 73 Abs 4 Bgld WFG 1991 iZm der Entstehungsgeschichte des Bgld WFG 1991 ist davon a... mehr lesen...