I. Der Erstbeschwerdeführer J U stellte - unter Verwendung eines Formulars - einen am 18. Juli 1988 protokollierten Antrag an das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung auf Gewährung einer Wohnbeihilfe nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1984. Die Spalte "Einkommensnachweise" füllte er dahingehend aus, daß sein Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1985 und jener der I U für das Jahr 1987 bereits bei der Behörde auflägen. Spätere Einkommensteuerbescheide wären nach einer Anmerkun... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag72/13 Studienförderung98/01 Wohnbauförderung
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;StudFG 1969 §9 Abs3 idF 1974/182 ;VwRallg;WFG 1984 §2 Z10;WFG 1984 §2 Z11;WFG 1984 §36 Abs1;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber des WFG 1984 hat durch ausdrückliche Anordnung zum Ausdruck gebracht, inwieweit für den Bereich der Wohnbauförderung anderes als im Einkommensteuerrech... mehr lesen...
Nachdem der Beschwerdeführerin zuletzt mit Bescheid der Burgenländischen Landesregierung vom 30. Dezember 1984 für die Zeit vom 1. Jänner 1985 bis 31. Dezember 1985 auf Grund des § 15 des Wohnbauförderungsgesetzes 1968 in Verbindung mit der Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 18. Dezember 1981, LGBl. Nr. 53, Wohnbeihilfe in der Höhe von S 1.351 pro Monat gewährt worden war, wurde dem Antrag der Beschwerdeführerin auf weitere Gewährung einer Wohnbeihilfe mit Bescheid de... mehr lesen...
Index: L83001 Wohnbauförderung Burgenland98/01 Wohnbauförderung
Norm: WFG 1984 §36 Abs1;WohnbeihilfenV Bgld 1985 §1 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/05/0105 E 18. November 1986 RS 3 Stammrechtssatz Aus § 1 Abs 1 der V ergibt sich, daß das Land Bgld von der in § 36 Abs 1 eingeräumten Ermächtigung ("kann") auch in anderen als den in Abs 2 des § 36 WFG 1984 genannten Fällen für Eigentumswohnungen etc Wohnbei... mehr lesen...