RS Vwgh 1991/2/19 86/05/0092

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Veröffentlicht am 19.02.1991
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L83001 Wohnbauförderung Burgenland
98/01 Wohnbauförderung

Norm

WFG 1984 §36 Abs1;
WohnbeihilfenV Bgld 1985 §1 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/05/0105 E 18. November 1986 RS 3

Stammrechtssatz

Aus § 1 Abs 1 der V ergibt sich, daß das Land Bgld von der in § 36 Abs 1 eingeräumten Ermächtigung ("kann") auch in anderen als den in Abs 2 des § 36 WFG 1984 genannten Fällen für Eigentumswohnungen etc Wohnbeihilfe zu gewähren, keinen Gebrauch gemacht hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1986050092.X05

Im RIS seit

19.02.1991

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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