Index: 98/01 Wohnbauförderung
Norm: WFG 1984 §34 Abs3;WFG 1984 §34 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/05/0150 E 27. Jänner 1987 RS 1 Stammrechtssatz Wohnbeihilfe ist nicht nur dann im Sinne des § 34 Abs 4 WohnbauförderungsG 1984 "zu Unrecht empfangen" worden, wenn der Anspruch auf eine bereits ausbezahlte Wohnbeihilfe durch Wegfall der gesetzlichen Voraussetzungen bereits im Zeitpunkt der Zuerkennung dersel... mehr lesen...
Index: 98/01 Wohnbauförderung
Norm: WFG 1968 §15;WFG 1984 §34 Abs3 Z4;
Rechtssatz: Im Gegensatz zu § 34 WFG 1984 (Abs 3 Z 4) nennt § 15 WFG 1968 den Wegfall des dringenden Wohnbedarfs nicht als Erlöschensgrund für die Wohnbeihilfe. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1984060195.X01 Im RIS seit 20.10.2004 mehr lesen...