Entscheidungen zu § 32 WFG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 2000/11/7 5Ob280/00p

Begründung: Der Ehegatte der Antragstellerin, Rudolf K*****, ist Eigentümer von 179/323 Anteilen der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, verbunden mit Wohnungseigentum an der Wohnung W 2 südost. Mit Vertrag vom 9. 12. 1998 schenkte er der Antragstellerin den Hälfteanteil an seinen Liegenschaftsanteilen, sohin in Ansehung der gesamten Liegenschaft 179/646 Anteile. Das Erstgericht wies den Antrag der Antragstellerin auf grundbücherliche Durchführung des Schenkungsvertrag ab. ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.11.2000

RS OGH 2000/11/7 5Ob280/00p

Norm: nöWFG §32WFG 1984 §49 Abs4
Rechtssatz: Es fällt in die Zuständigkeit der Länder, im Zuge der Wohnbauförderung die Einverleibung eines Veräußerungsverbotes zugunsten des Landes vorzusehen und nach erfolgter Einverleibung dieses Verbotes die Eigentumsübertragung unter Lebenden an die Zustimmung des Landes zu binden (so § 32 nöWFG); es fällt (noch immer) in die Zuständigkeit des Bundes, Ausnahmen von einem derartigen Zustimmungserfordernis z... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.11.2000

RS OGH 1993/11/9 5Ob69/93 (5Ob70/93, 5Ob71/93)

Norm: MRG idF des 2.WÄG §20 Abs1 Z2 litdMRG §45 Abs5WFG 1984 allgWFG 1968 allgWFG 1968 §32WFG 1984 §46 Abs2
Rechtssatz: Die Mietzinsbildung im geförderten Wohnbau ging immer davon aus, daß die Annuitätenkomponente im gesetzesgemäß gebildeten Hauptmietzins für geförderte Neubauten nur einen Durchlaufposten für den Vermieter darstellt. Einzelne Korrekturen dieser verzerrten Gesetzeslage, wie sie § 45 Abs 5 MRG, § 46 Abs 2 WFG 1984 und letztlich §... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.11.1993

RS OGH 1993/11/9 5Ob69/93 (5Ob70/93, 5Ob71/93)

Norm: MRG §18 Abs1 Z6 litcMRG §20 Abs1 Z1 litcWFG 1968 §32
Rechtssatz: Fehlbeträge bei den Annuitätenzahlungen der Mieter, wie sie etwa durch zeitweilige Leerstehungen vermietbarer Objekte entstanden sein könnten, sind bei der Ermittlung des Deckungsfehlbetrages nur im Rahmen der Hauptmietzinsabrechnung und zwar nach Maßgabe des § 20 Abs 1 Z 1 lit c MRG zu berücksichtigen. Darüber hinausgehende Abgänge fallen nach der in der zitierten Gesetzess... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.11.1993

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