Entscheidungen zu § 3 WFG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Vwgh Erkenntnis 2005/12/15 2003/16/0509

Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 9. Oktober 2002 wurde ein Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung einer zeitlichen Grundsteuerbefreiung mit der Begründung: abgewiesen, laut Bauplan sei ein mit 14,36 m2 ausgewiesenes Büro Teil der Wohnung des Beschwerdeführers, sodass die Gesamtnutzfläche von 150 m2 überschritten werde. Der Beschwerdeführer erhob Berufung, in welcher er ausführte, es handle sich bei seinem Bauvorhaben um zwei getrennte Einheiten m... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.12.2005

RS Vwgh 2005/12/15 2003/16/0509

Index: L37217 Grundsteuer TirolL83007 Wohnbauförderung Tirol10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/02 Novellen zum B-VG
Norm: B-VG Art11 Abs1 Z3;B-VGNov betreffend Volkswohnungswesen 1987;GrStBefrG Tir 1987 §1 Abs3;WFG Tir 1991 §3;
Rechtssatz: Es mag aus der Sicht der Förderungswerber durchaus wünschenswert erscheinen, den Anwendungsbereich des § 1 Abs. 3 Tir GrStBefrG 1987 im Wege der Auslegung dahingehend zu er... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.2005

RS Vwgh 2005/12/15 2003/16/0509

Index: L37217 Grundsteuer TirolL83007 Wohnbauförderung Tirol
Norm: GrStBefrG Tir 1987 §1 Abs3 lita;WFG Tir 1991 §3;
Rechtssatz: § 1 Abs. 3 lit. a Tir GrStBefrG 1987 enthält eine taxative Aufzählung jener landes- und bundesgesetzlich geregelter Förderungen, die jedenfalls zu einer Gewährung der Steuerbefreiung führen sollen. Demnach ist eine solche Befreiung für jene Bauten zu gewähren, deren Errichtung durch Maßna... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.2005

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