RS Vwgh 2005/12/15 2003/16/0509

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.12.2005
beobachten
merken

Index

L37217 Grundsteuer Tirol
L83007 Wohnbauförderung Tirol

Norm

GrStBefrG Tir 1987 §1 Abs3 lita;
WFG Tir 1991 §3;

Rechtssatz

§ 1 Abs. 3 lit. a Tir GrStBefrG 1987 enthält eine taxative Aufzählung jener landes- und bundesgesetzlich geregelter Förderungen, die jedenfalls zu einer Gewährung der Steuerbefreiung führen sollen. Demnach ist eine solche Befreiung für jene Bauten zu gewähren, deren Errichtung durch Maßnahmen u.a. aus den Mitteln des Landeswohnbaufonds gefördert wurde. Eine Bezugnahme auf Fördermaßnahmen nach dem TWFG 1991 ist dieser Bestimmung nicht zu entnehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003160509.X01

Im RIS seit

24.01.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten