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L37217 Grundsteuer TirolNorm
GrStBefrG Tir 1987 §1 Abs3 lita;Rechtssatz
§ 1 Abs. 3 lit. a Tir GrStBefrG 1987 enthält eine taxative Aufzählung jener landes- und bundesgesetzlich geregelter Förderungen, die jedenfalls zu einer Gewährung der Steuerbefreiung führen sollen. Demnach ist eine solche Befreiung für jene Bauten zu gewähren, deren Errichtung durch Maßnahmen u.a. aus den Mitteln des Landeswohnbaufonds gefördert wurde. Eine Bezugnahme auf Fördermaßnahmen nach dem TWFG 1991 ist dieser Bestimmung nicht zu entnehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003160509.X01Im RIS seit
24.01.2006