Aus den vorgelegten Gerichts- und Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Ludwig C war mit Schreiben der NÖ Landesregierung vom 17. Oktober 1978 (in der Folge: Zusicherung) gemäß den Bestimmungen des WFG 1968 für das geförderte Bauvorhaben auf seiner Liegenschaft A die Gewährung eines bestimmten Förderungsdarlehens zugesichert worden (Beschwerdefall Zl. 89/16/0137). Den Ehegatten Karl und Hermine D war mit Schreiben derselben Landesregierung vom 17. Mai 1983 in... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren98/01 Wohnbauförderung
Norm: AVG §56;WFG 1968 §28;
Rechtssatz: Die seitens der LReg erfolgte Zusicherung eines Förderungsdarlehens nach dem WFG 1968 ist kein Bescheid, sondern eine privatrechtliche Erklärung (Hinweis E 3.9.1987, 86/16/0219). Schlagworte Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Angelegenheiten des
Privatrechts European Cas... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren98/01 Wohnbauförderung
Norm: AVG §56 impl;WFG 1968 §28;
Rechtssatz: Die Zusicherung eines Förderungsdarlehens nach dem WFG 1968 stellt ebenso wie die an den Bauherrn gerichtete Bestätigung, das Darlehen sei infolge teilweiser Abänderung der Finanzierung Bestandteil des Finanzierungsplanes der Zusicherung und zur Finanzierung dieses Bauvorhabens erforderlich, keinen Bescheid, sonder... mehr lesen...