Entscheidungen zu § 1 WFG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-8 von 8

TE Vwgh Erkenntnis 1992/6/25 91/16/0033

Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Auf Grund des Kaufvertrages vom 5. Dezember 1979 hatten die beschwerdeführenden Ehegatten (im Ergebnis) je zur Hälfte das Eigentum an einem bestimmten inländischen Grundstück erworben. Für diese Erwerbsvorgänge hatten sie Grunderwerbsteuerbefreiung wegen § 4 Abs. 1 Z. 2 (lit. a) GrEStG 1955 (in der Folge: GrEStG) beantragt. Am 30. September 1981 hatten sie u.a. unter Anschluß eines von ihnen als Grunde... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.06.1992

RS Vwgh 1992/6/25 91/16/0033

Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1;WFG 1968 §1;WFG 1984 §1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/16/0034 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/18 89/16/0115 1 Stammrechtssatz Die Förderung zur Errichtung einer Wohnstätte nach dem WFG 1968 oder nach dem WFG 1984 ist ohne rechtliche Bedeutung für die be... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.06.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1991/5/17 91/06/0006

Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 8. November 1989 wurde der Erstmitbeteiligten die baubehördliche Bewilligung zur Errichtung einer Wohnanlage mit insgesamt 23 Wohnungen auf der Gp. 878/30 KG D erteilt. Die Einwendungen der Beschwerdeführer betreffend die Auswirkungen des Bauvorhabens auf das Ortsbild und das Verkehrsaufkommen auf der öffentlichen Straße wurden zurückgewiesen, die Einwendungen, es liege ein Apartmenthaus vor und die Abstandsflächen würden... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.05.1991

RS Vwgh 1991/5/17 91/06/0006

Index: L80007 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan TirolL82000 Bauordnung98/01 Wohnbauförderung
Norm: BauRallg;ROG Tir 1984 §16a Abs1 lita;WFG 1984 §1;WFG 1984 §16;
Rechtssatz: Bei Vorliegen der Förderungswürdigkeit nach dem WFG 1984 kann davon ausgegangen werden, daß diese Wohnungen ständig der Deckung eines ganzjährig gegebenen Wohnbedarfes dienen. European Case Law Identi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.05.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1990/1/25 89/16/0001

Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Auf Grund des Kaufvertrages vom 14. Dezember 1983 hatten die beschwerdeführenden Ehegatten je zur Hälfte den Anspruch auf Übereignung eines Grundstückes erworben. In der gemäß § 18 GrEStG 1955 erstatteten Abgabenerklärung vom 20. Dezember 1983 hatten sie Grunderwerbsteuerbefreiung wegen Errichtung einer Arbeiterwohnstätte beantragt. In Entsprechung des an die Beschwerdeführer gerichteten Ersuchens des ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.01.1990

RS Vwgh 1990/1/25 89/16/0001

Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1;WFG 1968 §1;WFG 1984 §1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/18 89/16/0115 1 Stammrechtssatz Die Förderung zur Errichtung einer Wohnstätte nach dem WFG 1968 oder nach dem WFG 1984 ist ohne rechtliche Bedeutung für die besondere Ausnahme von der Besteuerung nach § 4 Abs 1 GrEStG 1955 (Hinweis E 28.6.1989, 89/16/0095). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.01.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/1/18 89/16/0115

Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Die Beschwerdeführerin hatte auf Grund des von ihr am 26. Jänner 1983 unterschriebenen (unter Verwendung eines in einem Vervielfältigungsverfahren hergestellten Formulares verfaßten) Kaufvertrages vom 26. Jänner/1. Februar 1983 gegenüber der Marktgemeinde T, die jedenfalls seit dem Jahre 1977 die Eigeninitiative beim Eigenheimbau bewußt als siedlungspolitische Maßnahme einsetzte, den Anspruch auf Übereignu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.01.1990

RS Vwgh 1990/1/18 89/16/0115

Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1;WFG 1968 §1;WFG 1984 §1;
Rechtssatz: Die Förderung zur Errichtung einer Wohnstätte nach dem WFG 1968 oder nach dem WFG 1984 ist ohne rechtliche Bedeutung für die besondere Ausnahme von der Besteuerung nach § 4 Abs 1 GrEStG 1955 (Hinweis E 28.6.1989, 89/16/0095). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.01.1990

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