Index
L80007 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan TirolNorm
BauRallg;Rechtssatz
Bei Vorliegen der Förderungswürdigkeit nach dem WFG 1984 kann davon ausgegangen werden, daß diese Wohnungen ständig der Deckung eines ganzjährig gegebenen Wohnbedarfes dienen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991060006.X05Im RIS seit
03.05.2001