RS Vwgh 1991/5/17 91/06/0006

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Veröffentlicht am 17.05.1991
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Index

L80007 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Tirol
L82000 Bauordnung
98/01 Wohnbauförderung

Norm

BauRallg;
ROG Tir 1984 §16a Abs1 lita;
WFG 1984 §1;
WFG 1984 §16;

Rechtssatz

Bei Vorliegen der Förderungswürdigkeit nach dem WFG 1984 kann davon ausgegangen werden, daß diese Wohnungen ständig der Deckung eines ganzjährig gegebenen Wohnbedarfes dienen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991060006.X05

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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