Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als ein zur Vertretung einer näher bezeichneten Genossenschaft m.b.H. (einer Lagerhausgenossenschaft - im folgenden "Gen") nach außen berufenes Organ schuldig erkannt, es zu verantworten zu haben, daß an fünf namentlich genannte, als LKW-Lenker beschäftigte, Arbeitnehmer der Gen am 5. August 1991 keine Fahrtenbücher ausgegeben waren. Er habe dadurch fünf Übertretungen nach § 17 A... mehr lesen...
Index: L90204 Landarbeitsordnung Oberösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)60/01 Arbeitsvertragsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §1 Abs2 Z2;AZG §17 Abs2;AZG §32a idF 1992/833;B-VG Art10 Abs1 Z11;B-VG Art12 Abs1 Z6;B-VG Art7 Abs1;FahrtbV §4 Abs1;LAG §5 Abs4;LandarbeitsO OÖ 1979 §5 Abs4;
Rechtssatz: Die Unterscheidung zwischen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Arbeitnehmern und allen... mehr lesen...