Norm: 1.StVDG §7 Abs2
Rechtssatz: Das dort vorgesehene Moratorium hat nur die Leistung der Republik Österreich aus Verbindlichkeiten im Auge, die zu den auf Grund des Staatsvertrages in das Eigentum der Republik Österreich übergegangenen Vermögenswerten gehörten, nicht aber die Perpetuierung von Dauerschuldverhältnissen. Entscheidungstexte 3 Ob 113/57 Entscheidungstext OGH 03.04.1957... mehr lesen...