Norm
1.StVDG §7 Abs2Rechtssatz
Das dort vorgesehene Moratorium hat nur die Leistung der Republik Österreich aus Verbindlichkeiten im Auge, die zu den auf Grund des Staatsvertrages in das Eigentum der Republik Österreich übergegangenen Vermögenswerten gehörten, nicht aber die Perpetuierung von Dauerschuldverhältnissen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0072942Dokumentnummer
JJR_19570403_OGH0002_0030OB00113_5700000_001