Norm: 11.StVDG §111.StVDG §2
Rechtssatz: Auch bei juristischen Personen sind die Stichtage der jugoslawischen Anleitung Sluzbeni List Nr 4 (13.03.1938 und 15.05.1945) beachtlich. Die erst nach dem 13.03.1938 gegründete GmbH kann daher keinen Entschädigungsanspruch stellen. Entscheidungstexte 7 Ob 46/66 Entscheidungstext OGH 30.03.1966 7 Ob 46/66 Veröff: EvBl 1966/294 S 385 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §956AußStrG §9 E511.StVDG §2 ff
Rechtssatz: Auf den Todesfall Beschenkte sind ebenso wie Legatare und Nachlaßgläubiger dann Beteiligte, wenn durch die Verfügung des Abhandlungsgerichtes unmittelbar in ihre Vermögensrechte eingegriffen wird. In dem Verfahren nach dem 11. StVDG haben sie Parteistellung. Entscheidungstexte 6 Ob 85/64 Entscheidungstext OGH 20.05.1964 6 Ob ... mehr lesen...