Entscheidungsgründe: Eine österreichische Bank geriet durch Malversationen und kriminelle Verhaltensweisen ihrer Vorstandsmitglieder in Konkurs. Die Malversationen wurden dadurch begünstigt, dass die vorgeschriebene interne Kontrolle der Bank nicht ordnungsgemäß eingerichtet war. Der von der Bank bestellte Abschluss- und Bankprüfer erkannte die Ordnungswidrigkeit der internen Kontrolle, bestätigte aber dennoch in seinen Prüfberichten jahrelang deren Ordnungsmäßigkeit. Dadurch unterb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei war Mehrheitsaktionärin der Bank Burgenland Aktiengesellschaft (im Folgenden: Bank Burgenland) und kraft Gesetzes Ausfallsbürgin für deren bis 2. 4. 2003 begründeten Verbindlichkeiten. Bei Erstellung des Jahresabschlusses 1999 der Bank Burgenland stellte sich heraus, dass die der „HOWE-Gruppe" gewährten Kredite mit mindestens 170,781,160,29 EUR uneinbringlich sein werden. Der Bank Burgenland drohte deshalb der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 17. 3. 1995 wurde über das Vermögen einer Bank, die dem Fachverband der Banken und Bankiers angehörte, der Konkurs eröffnet. Die klagende Partei leistete als gemäß § 93 Abs 2 BWG zuständige Einlagensicherungseinrichtung (auf den vorliegenden Fall ist das BWG in seiner Stammfassung anzuwenden) im gesetzlichen Ausmaß Zahlungen an die betroffenen Anleger, wobei der Gesamtaufwand unter Berücksichtigung der aus der Konkursmasse erlangten Zahlungen insgesamt EUR 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagenden Parteien hielten Einlagen bzw Sparkonten bei einer Bank Aktiengesellschaft (in der Folge kurz Bank), über deren Vermögen am 17. 3. 1995 der Konkurs eröffnet wurde. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens ist keine vollständige Befriedigung der Gläubiger zu erwarten. Die klagenden Parteien begehrten die Feststellung, dass ihnen die beklagte Partei für jene Schäden hafte, die sie "dadurch erleiden, dass sie keine gänzliche Befriedigung" ihrer im Konkurs ... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Abs2 FBWG §63BWG §69BWG §70
Rechtssatz: Der von einem Kreditinstitut bestellte Bankprüfer ist - jedenfalls für die Zeit bis zur Einrichtung der Finanzmarktaufsichtsbehörde als weisungsfreie Anstalt öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit - Organ der Bankenaufsicht im Sinne des § 1 Abs 2 AHG, wenn er der Aufsichtsbehörde den vom BWG geforderten bankenaufsichtlichen Prüfungsbericht übermittelt. Entsch... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten die Feststellung der Ersatzpflicht der beklagten Partei "für jenen Ausfall an anerkannten Quotenforderungen", den sie im Konkurs über das Vermögen eines Bankunternehmens in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft infolge Zeichnung dessen "Anleihe (Tranche) 1998" erleiden werden. Sie brachten vor, Organe der Republik Österreich hätten in Ausübung der Bankenaufsicht - im Einzelnen dargelegte - erforderliche Maßnahmen rechtswidrig und schuldhaft unter... mehr lesen...
Norm: BWG §63
Rechtssatz: Solange der Bankprüfer eine Anzeige nach §63 Abs3BWG nicht für erforderlich hält, sind erhöhte Anforderungen an die
Begründung: aufsichtsbehördlicher Maßnahmen, die auf der Annahme einer Gefahr für die Funktionsfähigkeit eines Kreditinstituts beruhen, zu stellen. Entscheidungstexte 1 Ob 103/02g Entscheidungstext OGH 11.06.2002 1 Ob 103/02g ... mehr lesen...
Norm: BWG §63
Rechtssatz: Die Tätigkeit eines Bankprüfers dient der Entlastung der Aufsichtsbehörde und soll ein zweckmäßiges Vorgehen bei der im öffentlichen Interesse angeordneten Aufsicht ermöglichen. Entscheidungstexte 1 Ob 103/02g Entscheidungstext OGH 11.06.2002 1 Ob 103/02g 1 Ob 188/02g Entscheidungstext OGH 25.03.2003 ... mehr lesen...