Norm
BWG §63Rechtssatz
Solange der Bankprüfer eine Anzeige nach §63 Abs3BWG nicht für erforderlich hält, sind erhöhte Anforderungen an die Begründung aufsichtsbehördlicher Maßnahmen, die auf der Annahme einer Gefahr für die Funktionsfähigkeit eines Kreditinstituts beruhen, zu stellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116515Dokumentnummer
JJR_20020611_OGH0002_0010OB00103_02G0000_001