Norm
JWG §5 Abs4Rechtssatz
Auch Pflegeverträge, mit denen von den leiblichen Eltern den Pflegeeltern Erziehungsrechte eingeräumt wurden, kann die Verwaltungsbehörde widerrufen. Bringt sie den Minderjährigen anderweitig unter, ist das Pflegeverhältnis beendet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0063131Dokumentnummer
JJR_19621112_OGH0002_0080OB00330_6200000_001