Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Abteilung Disziplinar- und Beschwerdewesen des Bundesministeriums für Landesverteidigung (fortan: DiszBW) beauftragte das XXXX als zuständige Disziplinarbehörde des Beschwerdeführers mit Schreiben vom XXXX , GZ XXXX , im Falle des Beschwerdeführers Ermittlungen durchzuführen, aus generalpräventiven Gründen Disziplinaranzeige gegen ihn zu erstatten und Kontakt mit der Staatsanwaltschaft Klagenfurt (fortan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) ist ziviler Beamter beim Bundesministerium für Landesverteidigung, er ist in der Verwendungsgruppe A3 eingestuft und wird in der Fliegerwerft 2 verwendet. Darüber hinaus gehört der Beschwerdeführer dem Milizstand an und bekleidet dort den Dienstgrad eines Oberwachtmeisters. 1.2. Dem Beschwerdeführer wurde vorgeworfen, ... mehr lesen...