Begründung: Die am 18.12.1973 geborene mj Bettina S***** befindet sich nach der mit Beschluss vom 21.1.1983 (ON 36) rechtskräftig erfolgten vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung gemäß § 26 Abs 2 JWG 1954 im Rahmen der Erziehungshilfe im SOS-Jugendhaus W*****. Ihr Vater wurde mit Bescheid des Magistrates der Stadt W***** vom 21.4.1989 nach den §§ 7 und 9 OÖJWG verpflichtet, die Kosten ihrer Unterbringung teilweise, und zwar in der Höhe von monatlich S 2.800,-, zu tragen. Am 6.11.19... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund der mit erstgerichtlichem Beschluß vom 23.6.1988 (betreffend die mj. Silvia P***; ON 4) und vom 23.6.1989 (betreffend die mj. Kristina P***; ON 9) gemäß § 26 JWG (BGBl.1954/99; im folgenden JWG 1954 genannt) angeordneten gerichtlichen Erziehungshilfe wurden diese Kinder von der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen (Jugendamt) in Ausübung der dem Land Niederösterreich obliegenden Jugendwohlfahrtspflege im niederösterreichischen LandesSäuglings- und Kinderheim "S... mehr lesen...
Norm: JWG 1989 §42 Abs3JWG 1989 §46
Rechtssatz: Gemäß § 42 Abs 3 JWG 1989 sind die Ausführungsgesetze der Länder innerhalb eines Jahres vom Tag des Inkrafttreten des Grundsatzgesetzes (= 01.07.1989) an berechnet zu erlassen. Das bedeutet, daß die auf Grund des JWG 1954 erlassenen Landesausführungsgesetze unter dem Gesichtspunkt, daß sie dem JWG 1989 nicht mehr entsprechen sollten, erst mit Ablauf dieser Frist verfassungswidrig werden. Solange d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Hans S*** nahm 1960 unter der protokollierten Firma Hans S*** den Betrieb eines Handelsgewerbes auf. 1986 wurde die beklagte Partei als Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet. Mit Schreiben vom 6. Oktober 1986 teilte die beklagte Partei u.a. auch der klagenden Partei mit, die neue Firmenbezeichnung laute "S*** Bauelemente Produktions- und Handelsgesellschaft mbH". Bei der Gründung der beklagten Partei wurde das Unternehmen der Firma Hans S*** in die b... mehr lesen...
Norm: dUmWG §46dUmWG §49
Rechtssatz: In der übertragenden Umwandlung einer Personenhandelsgesellschaft durch Übertragung des Vermögens auf eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung liegt eine Gesamtrechtsnachfolge, zu der es weder einzelner rechtsgeschäftlicher Übertragungsakte bedarf noch - auf der Passivseite - die Zustimmung der Gläubiger erforderlich ist; diese sind durch die Forthaftung der Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft o... mehr lesen...
Norm: KWG 1939 §46
Rechtssatz: Abwicklung von Bankgeschäften über Liechtenstein als Verstoß gegen § 46 KWG (Hubinger). Entscheidungstexte 10 Os 125/74 Entscheidungstext OGH 20.03.1975 10 Os 125/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0065849 Dokumentnummer JJR_19750320_OGH0002_0100O... mehr lesen...
Norm: KWG 1939 §1 litaKWG 1939 §46
Rechtssatz: Abgrenzung Kreditvermittlung - unerlaubte Bankgeschäfte (Hubinger). Entscheidungstexte 10 Os 125/74 Entscheidungstext OGH 20.03.1975 10 Os 125/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0065834 Dokumentnummer JJR_19750320_OGH0002_0100OS001... mehr lesen...
Norm: WG Art16WG §28WG §46
Rechtssatz: Die Vermutung des Art 16, daß derjenige, der den Wechsel in Händen hat, dann als rechtmäßiger Inhaber gilt, wenn er sein Recht durch eine ununterbrochene Reihe von Indossamenten nachweist, gilt nur für den noch umlaufenden Wechsel, nicht für den Wechselrücklauf. Beim rücklaufenden Wechsel begründen der Besitz des protestierten Wechsels und die Tatsache, daß der Inhaber des Wechsels als Rückgriffspflichtige... mehr lesen...