Begründung: Der in Großbritannien wohnhafte Antragsgegner ist der Vater von Lawrence, Christa und Penny F*****. Lawrence und Christa sind noch minderjährig, Penny wurde am 12. Mai 2006 volljährig. Die Kinder lebten zumindest ab Anfang Oktober 2001 bei ihrer Mutter in Österreich. Da der Aufenthalt des Vaters damals unbekannt war, erhielten sie ab diesem Zeitpunkt Unterhaltsvorschuss nach § 4 Z 2 UVG. Am 2. Mai 2002 beantragte der Jugendwohlfahrtsträger namens der Kinder, den Vater ab... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Vater zur Leistung rückständigen Unterhalts für die Zeit von Oktober 2001 bis November 2005 in folgender Höhe: Lawrence: 11.160 EUR Christa: 13.460 EUR Penny: 14.790 EUR Weiters trug es dem Vater auf, dem Land Salzburg als Jugendwohlfahrtsträger die Kosten der vollen Erziehung der drei Kinder für die Zeit von Dezember 2005 bis Februar 2007 in folgender Höhe zu ersetzen: Lawrence: 4.050 EUR Christa: 4.950 E... mehr lesen...
Begründung: Die am 14. 12. 1989 geborene Minderjährige wurde am 10. 4. 2005 auf Grund einer vorläufigen Maßnahme des Jugendwohlfahrtsträgers in einem Grazer Heim untergebracht. Mit rechtskräftigem Beschluss vom 24. 5. 2005 übertrug das Erstgericht deren Pflege und Erziehung „vorläufig" dem Jugendwohlfahrtsträger „bis zur endgültigen Entscheidung" über dessen Antrag auf Übertragung der Obsorge. Seit 24. 5. 2005 wird die Minderjährige im Rahmen einer vollen Erziehung in einem niederös... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §2 Abs1 Z3 IC2AußStrG 2005 §2 Abs1 Z3 IC3AußStrG 2005 §2 Abs1 Z3 IE1AußStrG 2005 §45 IIA1JWG §33JWG §40stmk JWG §41 Abs2 Z2stmk JWG §45
Rechtssatz: § 2 Abs 1 Z 3 AußStrG ist, wie aus seinem Wortlaut und Zweck folgt, eng auszulegen. Die Rechtsstellung eines Elternteils wird durch ein nur gegen den anderen Elternteil gerichtetes Begehren auf Ersatz der Kosten einer durch den Jugendwohlfahrtsträger besorgten vollen Erziehung ein... mehr lesen...
Begründung: Der damals mj Nicole P***** wurde im Rahmen des § 37 OöJWG Erziehungshilfe (volle Erziehung) und Unterbringung auf einem Pflegeplatz entgeltlich seit 1. 1. 1998 gewährt; nach dem Tod der bis dahin allein obsorgeberechtigten Mutter (am 19. 4. 1997) wurde die Obsorge zunächst dem JWT und später ihrer Tante Ulrike P***** übertragen, bei der die Jugendliche im Rahmen der Erziehungshilfe untergebracht war. Der damals mj Nicole P***** wurde im Rahmen des Paragraph 37, OöJWG... mehr lesen...
Begründung: Die am 10. 9. 1992 geborenen mj Zwillinge Bernhard Anton (im Folgenden nur mehr Bernhard genannt) und Martina Barbara (im Folgenden nur mehr Martina), deren Vater unbekannt ist, befinden sich seit 21. 10. 1992 im Rahmen der vollen Erziehung in ***** G***** bei Pflegeeltern, deren Familiennamen sie nun tragen. Nach dem Tod ihrer Mutter am 10. 7. 1995 erbten die beiden Minderjährigen - ebenso wie ihre Halbschwester Anna D***** - jeweils einen Bargeldbetrag von EUR 36.229... mehr lesen...
Begründung: Das Land Niederösterreich gewährt dem mj. Christoph volle Erziehung (§ 44 NÖ JWG 1991) durch Unterbringung im Schülerinternat Judenau. Das Land Niederösterreich gewährt dem mj. Christoph volle Erziehung (Paragraph 44, NÖ JWG 1991) durch Unterbringung im Schülerinternat Judenau. Die Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf, Jugendabteilung, beantragte am 15.1. 2003 beim Erstgericht, die Mutter des Minderjährigen gemäß § 48 Abs 1 NÖ JWG 1991 zu einem monatlichen Kostenersat... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 18. 1. 2000 wurde die Obsorge für die damals noch minderjährige Melanie S*****, geboren 11. 9. 1984, von ihrer leiblichen Mutter auf die Großmutter übertragen. Diese schloss am 18. 6. 2002 mit der Bezirkshauptmannschaft K*****, Referat für Jugendwohlfahrt, eine Vereinbarung gemäß §§ 14, 15 Abs 1 lit a TJW, derzufolge Melanie S***** ab sofort bis auf weiteres volle Erziehungshilfe empfing. Über Ersuchen der Minderjährigen wurde die volle Erziehung bis... mehr lesen...
Begründung: Die am 21. 8. 1997 geborene Nicole Maria P***** ist das uneheliche Kind von Claudia P*****. Die Mutter steht unter Sachwalterschaft, ihre Sachwalterin hat die Aufgaben der Einkommens- und Vermögensverwaltung, der Personensorge und der Vertretung vor Ämtern und Behörden zu besorgen. Das jährliche Nettoeinkommen der Mutter von 167.856,50 S setzt sich zusammen wie folgt: Waisenpension 40.549,60 S Ausgleichszulage ... mehr lesen...
Begründung: Das Amt für Jugend und Familie für den 22. Bezirk stellte den Antrag, Sevdelin A***** als Vater der am 10. 4. 1976 geborenen Sanja A***** ab 23. 5. 1992 bis zur Beendigung der vollen Erziehung zu einer monatlichen Kostenersatzleistung von S 3.150,-- zu verpflichten. Es begründete dies damit, dass die (damals) Minderjährige in Pflege und Erziehung der Stadt Wien übernommen worden sei. Sie befinde sich bei einer Pflegemutter. Hiefür liefen monatliche Kosten von S 5.133,-... mehr lesen...
Begründung: Im Rahmen der Erziehungshilfe ist die mittlerweile volljährig gewordene Maria K***** im "Betreuten Wohnen" der L***** untergebracht. Der Jugendwohlfahrtsträger stellte gemäß § 40 JWG den Antrag, ihren ehelichen Vater ab 1. 10. 1999 zu einem monatlichen Kostenersatz für die genannte Maßnahme von S 4.000 zu verpflichten. Im Rahmen der Erziehungshilfe ist die mittlerweile volljährig gewordene Maria K***** im "Betreuten Wohnen" der L***** untergebracht. Der Jugendwohlfahrts... mehr lesen...
Begründung: Der am 24.11.1987 geborene Rene Thomas M***** wuchs nach Scheidung der Ehe seiner Eltern zunächst bei der obsorgeberechtigten Mutter auf. Diese ist noch für ein weiteres 1989 geborenes Kind sorgepflichtig und verfügt über ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen von S 12.800,--. Darüberhinaus erhält sie für den Minderjährigen Familienbeihilfe in der Gesamthöhe von S 3.200,-- monatlich und den Kinderabsetzbetrag von S 350,-- monatlich. Seit 9.11.1997 ist d... mehr lesen...
Norm: AußStrG §261 Abs3ABGB §163c Abs1JWG 1989 §41 Abs2PStG §54 Abs2
Rechtssatz: Anders als für die Gerichte (§ 261 Abs 3 AußStrG), den Jugendwohlfahrtsträger (§ 41 Abs 2 JWG 1989) oder die österreichische Vertretungsbehörde im Ausland (§ 54 Abs 3 PStG) fehlt eine Bestimmung, ob und unter welchen Voraussetzungen Notare verpflichtet sind, das von ihnen beurkundete Anerkenntnis dem zuständigen Standesbeamten im Sinn des § 54 Abs 2 PStG zu übersen... mehr lesen...
Norm: ABGB §1042 C3JWG §33oöJWG §47wrJWG §39krntJWG §32nöJWG §48TirJWG §16StmkJWG §41 Abs2 Z2StmkJWG §45 Abs1sbg JWO 1992 §45B-KJHG 2013 §30oö JWG §47
Rechtssatz: Die Höhe der gemäß § 33 JWG geltend gemachten Kostenersatzforderung hängt von der Unterhaltsverpflichtung der in Anspruch genommenen Eltern ab. Das Bestehen und der Umfang der Unterhaltspflicht richtet sich nach den in § 140 ABGB genannten Kriterien. Der Kostenersatzanspruch gegen ein... mehr lesen...