Mit dem Bescheid vom 14.02.2007 zu GZ: 4.1-34/2005 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Fürstenfeld der I Ziviltechniker GmbH, G, F Straße 4, unter Anwendung der §§ 74 und 77 iVm § 359 Abs 1 GewO 1994 idgF, im Zusammenhalt mit § 93 des ASchG idgF die gewerbebehördliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Biomasse- und Klärschlammverwertungsanlage auf Grundstück Nr. 1723/1, KG H, Gemeinde G, nach Maßgabe der mit dem Genehmigungsvermerk versehenen Projektunterlagen, unter Zug... mehr lesen...
Rechtssatz: Die gewerbliche Betriebsanlage zur Trocknung und Verbrennung von Klärschlamm zu Asche fiel aus nachstehenden Gründen unter die abfallrechtliche Genehmigungspflicht nach § 37 Abs 1 AWG mit dem Landeshauptmann als Genehmigungsbehörde erster Instanz: Nach § 37 Abs 2 Z 4 AWG unterliegen der Genehmigungspflicht gemäß Abs 1 nicht Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlagen "zur thermischen Verwertung" für nicht gefährliche Abfälle..., sofern sie gemäß den §§ 74 ff GewO 1994 genehmigung... mehr lesen...