Entscheidungsgründe: Die beklagte Bank schloss im Jahr 2002 mit einem Verbraucher einen Hypothekarkredit über 44.000 EUR. Der Vertrag enthielt eine Zinsgleitklausel, die Rückzahlung sollte in 300 Monatsraten erfolgen. Nach den Geschäftsbedingungen der Beklagten stand dem Kreditnehmer das Recht zu, den Kredit vorzeitig zurückzuzahlen. Für diesen Fall war eine „Vorfälligkeitsgebühr" vorgesehen, die nach folgender Formel zu berechnen war: Kreditbetrag mal 5 % mal Restlaufzeit durch Ve... mehr lesen...
Norm: BWG §33 Abs8VKrG §16HIKrG §20
Rechtssatz: Bei Krediten zur Schaffung und Sanierung von Gebäuden mit einer Laufzeit von zumindest zehn Jahren und bei hypothekarisch gesicherten Krediten können die Parteien zwar ein besonderes Entgelt für die vorzeitige Rückzahlung vereinbaren. Diese Vereinbarung ist aber nur für den Fall zulässig und wirksam, dass der Verbraucher eine nach § 33 Abs 8 Z 1 oder 2 BWG vereinbarte Kündigungsfrist nicht einhält... mehr lesen...