Norm
BWG §33 Abs8Rechtssatz
Bei Krediten zur Schaffung und Sanierung von Gebäuden mit einer Laufzeit von zumindest zehn Jahren und bei hypothekarisch gesicherten Krediten können die Parteien zwar ein besonderes Entgelt für die vorzeitige Rückzahlung vereinbaren. Diese Vereinbarung ist aber nur für den Fall zulässig und wirksam, dass der Verbraucher eine nach § 33 Abs 8 Z 1 oder 2 BWG vereinbarte Kündigungsfrist nicht einhält.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120824Im RIS seit
22.06.2006Zuletzt aktualisiert am
04.02.2020