Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist (bzw war) verfügungsberechtigt über ein bei der Bank ***** AG (in der Folge: Gemeinschuldnerin) geführtes anonoymes Sparbuch mit Losungswort. Die Klägerin und ihr Gatte rieten dem Onkel der Klägerin, ebenfalls Geld auf deren Sparbuch zu veranlagen, da er auf diese Art und Weise höhere Zinsen lukrieren könnte. Der Onkel der Klägerin übergab ihr S 400.000 in bar, damit sie diesen Geldbetrag für ihn auf ihr Sparbuch einzahle. Sie sollte das Geld t... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Mutter des Klägers eröffnete 1981 bei der Bank ***** AG (in der Folge Gemeinschuldnerin) ein anonymes Sparbuch mit Losungswort. Am 16. 1. 1995 wurde über die nunmehrige Gemeinschuldnerin, eine Gesellschafterin der Beklagten, die Geschäftsaufsicht verhängt und am 17. 3. 1995 über ihr Vermögen der Konkurs eröffnet. Sowohl der Kläger als auch seine Mutter beantragten am 18. 4. 1995 bei der Beklagten die Auszahlung des Einlagensicherungshöchstbetrages von je S 2... mehr lesen...
Begründung: Nach der Aktenlage sind die am 24.Juni 1973 geborene Serap E*** und die am 17.Dezember 1974 geborene Serpil E*** eheliche Kinder des Hasan und der Yüksel E***. Eltern und Kinder sind türkische Staatsangehörige. Die Ehe der Eltern ist geschieden. Die Mutter ist unbekannten Aufenthaltes. Die Kinder wuchsen im Haushalt des Vaters in St. Pölten auf und hatten dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt. Mit Beschluß vom 9.März 1988 (ON 16) ordnete das Erstgericht hinsichtlich diese... mehr lesen...
Das Erstgericht hat auf Grund eines Antrages des Bezirksjugendamtes für den 10. Bezirk in Wien bezüglich des mj. Wolfgang K. die vorläufige Fürsorgeerziehung zur Prüfung der Erfolgsaussicht gemäß § 31 (2) JWG. angeordnet, da das Vorliegen der Voraussetzungen hiefür glaubhaft gemacht worden sei. Der Minderjährige, der nach Scheidung der Ehe seiner Eltern im Jahre 1960 dem Vater zur Pflege und Erziehung überlassen worden sei, habe schon als Schulkind Schwierigkeiten bereitet, sei von de... mehr lesen...
Norm: JWG §31 Abs2
Rechtssatz: Bei der vorläufigen Fürsorgeerziehung zur Prüfung der Erfolgsaussicht (§ 31 Abs 2 JWG) - im Gegensatz zum Gefahrfall des § 31 Abs 1 lit c - genügt nicht die Glaubhaftmachung der Voraussetzungen der Fürsorgeerziehung. Entscheidungstexte 8 Ob 9/66 Entscheidungstext OGH 25.01.1966 8 Ob 9/66 Veröff: SZ 39/11 = EvBl 1966/315 S 399 ... mehr lesen...
Norm: JWG §31 Abs2JWG §34
Rechtssatz: Keine Nichtigkeit, wenn vor Umwandlung einer vorläufigen Fürsorgeerziehung nach § 31 Abs 2 JWG in eine endgültige der gesetzliche Vertreter nicht gehört wurde; es genügt, wenn er vor dem ersten Beschluß gehört wurde. Entscheidungstexte 7 Ob 151/64 Entscheidungstext OGH 20.05.1964 7 Ob 151/64 Euro... mehr lesen...
Norm: WEG §5WEG §11WWG §31 Abs2WWG §31a
Rechtssatz: Zur Auslegung der Bestimmungen der §§ 31 Abs 2 und 31 a WWG und §§ 5 und 11 WEG. Entscheidungstexte 5 Ob 376/61 Entscheidungstext OGH 13.12.1961 5 Ob 376/61 5 Ob 379/61 Entscheidungstext OGH 13.12.1961 5 Ob 379/61 5 Ob 380/61 ... mehr lesen...
Norm: WEG 1948 §5WEG 1948 §5WWG §31aWWG §31 Abs2
Rechtssatz: Zur Auslegung der Bestimmungen der §§ 31 Abs2 und 31 a WWG und §§ 5 und 11 WEG. Entscheidungstexte 5 Ob 376/61 Entscheidungstext OGH 13.12.1961 5 Ob 376/61 5 Ob 379/61 Entscheidungstext OGH 13.12.1961 5 Ob 379/61 5 Ob 38... mehr lesen...