Begründung: Der Antragsteller begehrt die aus dem
Spruch: ersichtliche Feststellung gemäß § 54 Abs 2 ASGG. Antragsteller und Antragsgegner seien kollektivvertragsfähig. Der Feststellungsantrag beziehe sich auf die Auslegung der Valorisierungsregelungen in zwei zwischen sechs Unternehmen der E-Wirtschaft und zugehörigen Arbeitnehmervertretungen gemäß § 97 Abs 1 Z 18 und 18a ArbVG am 28. 11. 1995 abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen. Die Auslegung betreffe einen Personenkreis von meh... mehr lesen...
Beschluss gefasst: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung haftet ein gerichtlich bestellter Sachverständiger, der in einem Zivilprozess schuldhaft ein unrichtiges Gutachten abgibt, den Prozessparteien gegenüber für die Folgen dieses Versehens. Ob einer Prozesspartei durch ein solches schuldhaftes Fehlverhalten des Sachverständigen ein Schaden entstanden ist, ist danach zu beurteilen, ob die Entscheidung im Vorprozess für sie günstiger ausgefalle... mehr lesen...
Begründung: Die Kollektivvertragsfähigkeit des Antragstellers ergibt sich aus § 4 Abs 2 ArbVG. Der als Antragsgegner in Anspruch genommene Fachverband ist eine zur gesetzlichen Interessenvertretung der Arbeitgeber berufene Körperschaft im Sinne des § 4 Abs 1 ArbVG iVm § 1, § 3 Abs 1 Z 4, § 14 Abs 1 Z 2 WKG. Antragsteller und Antragsgegner sind daher im Sinn des § 54 Abs 2 letzter Satz ASGG grundsätzlich als Parteien des besonderen Feststellungsverfahrens legitimiert. Der Antragstel... mehr lesen...
Begründung: Die Kollektivvertragsfähigkeit des Antragstellers ergibt sich aus § 4 Abs 2 ArbVG. Die Antragsgegner sind zur gesetzlichen Interessenvertretung der Arbeitgeber berufene Körperschaften iSd § 4 Abs 1 ArbVG. Antragsteller und Antragsgegner sind daher iSd § 54 Abs 2 letzter Satz ASGG als Parteien des besonderen Feststellungsverfahren legitimiert. Die Kollektivvertragsfähigkeit des Antragstellers ergibt sich aus Paragraph 4, Absatz 2, ArbVG. Die Antragsgegner sind zur gesetz... mehr lesen...
Begründung: Die Kollektivvertragsfähigkeit des Antragstellers und des Antragsgegners ergibt sich aus § 4 Abs 2 ArbVG. Diejenige des Antragstellers ist aber laut Beschluss des Bundeseinigungsamts beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Zl 12/BEA/1996-35, vom 1. Oktober 1996, auf das Bundesland Steiermark beschränkt (Blg ./A). Die Kollektivvertragsfähigkeit des Antragstellers und des Antragsgegners ergibt sich aus Paragraph 4, Absatz 2, ArbVG. Diejenige des Antragstellers i... mehr lesen...
Begründung: Dem Feststellungsantrag nach § 54 Abs 2 ASGG liegt folgender vom Antragsteller behaupteter Sachverhalt zugrunde: Dem Feststellungsantrag nach Paragraph 54, Absatz 2, ASGG liegt folgender vom Antragsteller behaupteter Sachverhalt zugrunde: Auf Grund der zwischen der B*****-AG (B*****; im Folgenden Arbeitgeberin) und dem Betriebsrat abgeschlossenen Arbeitsordnung (AO) vom 6. 2. 1963 stand den Arbeitnehmern eine Betriebspension (direkte Leistungszusage) zu. Am 10. 10. ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist gemäß § 4 Abs 2 ArbVG kollektivvertragsfähig, die Antragsgegnerin gemäß § 4 Abs 1 ArbVG. Beide Parteien sind daher gemäß § 54 Abs 2 ASGG im dort geregelten besonderen Feststellungsverfahren antragslegitimiert. Der Antragsteller ist gemäß Paragraph 4, Absatz 2, ArbVG kollektivvertragsfähig, die Antragsgegnerin gemäß Paragraph 4, Absatz eins, ArbVG. Beide Parteien sind daher gemäß Paragraph 54, Absatz 2, ASGG im dort geregelten besonderen Feststell... mehr lesen...
Begründung: Durch das Bundesmuseen-Gesetz, BGBl I 115/1998, wurden die in § 1 dieses Gesetzes namentlich genannten Bundesmuseen, die bis dahin Dienststellen des Bundes waren, zu wissenschaftlichen Anstalten öffentlichen Rechts des Bundes. Gemäß § 2 Abs 1 des Bundesmuseen-Gesetzes erlangten die genannten Bundesmuseen mit dem In-Kraft-Treten der jeweiligen Museumsordnung Rechtspersönlichkeit. Die Museumsordnung des Kunsthistorischen Museums [KHM] wurde mit der Verordnung des Bundesmi... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs1 AVBWG §27 Abs5BWG idF BGBl 1996/445 §27 Abs7KWG §13 Abs3
Rechtssatz: Ein den Großveranlagungsbestimmungen widersprechender Kreditvertrag ist nicht schon wegen dieses Verstoßes nichtig. Entscheidungstexte 6 Ob 287/00z Entscheidungstext OGH 27.09.2001 6 Ob 287/00z Veröff: SZ 74/167 European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die B***** AG (B*****), über deren Vermögen am 17. 3. 1995 der Konkurs eröffnet wurde, betrieb seit 1956 Bankgeschäfte. Kollektivvertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder waren Reinhard F***** und Erhard W*****. Seit 15. 11. 1994 gehörte auch Mag. Georg R***** dem Vorstand an. Reinhard F***** und Erhard W***** wurden am 22. 1. 1995 abberufen. Das Haftkapital der BHI entwickelte sich wie folgt: 1986: 51 Mio S, 1987: 77 Mio S, 1988: 82 Mio S, 1989: 88 Mio S... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 93 Abs 1 BWG haben Kreditinstitute, die sicherungspflichtige Einlagen gemäß Abs 2 leg cit entgegennehmen, der Sicherungseinrichtung im Rahmen ihres Fachverbandes anzugehören. Gemäß Abs 3 leg cit hat jeder Fachverband eine Sicherungseinrichtung zu unterhalten, die alle diesem Fachverband angehörenden Kreditinstitute mit der Berechtigung zur Entgegennahme sicherungspflichtiger Einlagen und zur Durchführung sicherungspflichtiger Wertpapierdienstleistungen aufzu... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei belieferte eine GmbH mit Rund- und Schnittholz unter Eigentumsvorbehalt gegen Ausfolgung von durch die GmbH akzeptierten Wechseln mit Wechselsummen in Höhe des jeweiligen Fakturenwerts, deren Fälligkeit sich aus dem vereinbarten Zahlungsziel von 90 Tagen ergab. Im Zeitraum vom 9. Jänner bis 27. März 1996 wurden zwölf solcher Wechsel im Gesamtbetrag von 6,324.570,05 S fällig. Die beklagte Partei diskontierte die Wechsel als Hausbank der GmbH und schr... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin und die Erstantragsgegnerin sind zur gesetzlichen Interessenvertretung der Arbeitgeber bzw. der Arbeitnehmer berufene Körperschaften im Sinne des § 4 Abs 1 ArbVG; die Kollektivvertragsfähigkeit der Zweitantragsgegnerin ergibt sich aus § 4 Abs 2 ArbVG. Antragstellerin und beide Antragsgegner sind daher im Sinne des § 54 Abs 2 letzter Satz ASGG als Parteien des besonderen Feststellungsverfahrens legitimiert. Die Antragstellerin und die Erstantragsg... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs2BWG §27 Abs7ZPO §502 A
Rechtssatz: Feststellungsanträge zur Klärung abstrakter Rechtsfragen, welchen bloß eine theoretische Bedeutung zukommt, erfüllen die Voraussetzungen eines rechtlichen Interesses im Rahmen eines Feststellungsantrages nach § 54 Abs 2 ASGG nicht, weil abstrakte Rechtsfragen grundsätzlich nicht feststellungsfähig sind. Der Antrag nach § 54 Abs 2 ASGG dient nämlich der Prävention und der Prozessökonomie. Ins... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Antragstellerin, die Landesinnung der c***** Gewerbe ***** ist eine gemäß § 4 Abs 1 ArbVG kollektivvertragsfähige Körperschaft auch hinsichtlich jener Innungsmitglieder, die der Berufsgruppe der "Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger" angehören. Für die in deren Betrieben beschäftigten ArbeiterInnen besteht auf Landesebene ein gesonderter Kollektivvertrag, der mit der im Antrag bezeichneten Fachgewerkschaft des Ös... mehr lesen...