Gründe: Aus dem Akt 1 U 28/84 des Bezirksgerichtes für Strafsachen Graz ergibt sich folgender Sachverhalt: Auf Grund einer Anzeige des Zollamtes Graz als Finanzstrafbehörde erster Instanz und nach Erhebungen des Landesgendarmeriekommandos für Steiermark beantragte die Staatsanwaltschaft am 29.Dezember 1983 beim Bezirksgericht für Strafsachen Graz die Bestrafung des am 9.Mai 1923 geborenen Vieh- und Fleischhändlers Emmerich S*** sen und des am 14. März 1950 geborenen Fleischhauerme... mehr lesen...
Norm: ViehWG 1976 §26 Abs2ViehWG 1983 §27 Abs2
Rechtssatz: Eine - wenngleich den Bestimmungen des Accordino-Abkommens vom 12.05.1949, BGBl 1957/125 zuwider stattfindende - Verbringung im Zollinland fällt nicht unter den Tatbestand, es sei denn, daß schon der Import der Ware unter Umständen erfolgte, die zumindest Fahrlässigkeit bei der letztlich widerrechtlichen Inanspruchnahme einer Begünstigung nach dem § 5 VWG 1983 erkennen lassen. ... mehr lesen...