Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Dem Beschwerdeführer wurde mit Bescheid vom XXXX die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen. 1. Dem Beschwerdeführer wurde mit Bescheid vom römisch 40 die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen. 2. Mit Beschluss der Stellungskommission Militärkommando XXXX (fortan: belangte Behörde) vom XXXX wurde der Beschwerdeführer als für den Wehrdienst tauglich befunden; dieser Beschluss erwuchs in Rec... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid vom 22.05.2024 wurde der Beschwerdeführer (BF), ein Milizunteroffizier mit dem Dienstgrad Oberwachtmeister (OWm), der sich zu diesem Zeitpunkt auf einer freiwilligen Waffenübung (fWÜ) beim österreichischen Bundesheer (ÖBH) befand, die von 06.05.2024 bis 31.07.2024 dauern sollte, aus militärischen Rücksichten von Amts wegen von dieser befreit. Gleichzeitig wurde er aus dem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer (BF) wurde nach vorübergehender Untauglichkeit mit Beschluss der Stellungskommission Graz vom 04.10.2022 für tauglich befunden. 1. Der am römisch XXXX geborene Beschwerdeführer (BF) wurde nach vorübergehender Untauglichkeit mit Beschluss der Stellungskommission Graz vom 04.10.2022 für tauglich befunden. 2. Mit Antrag vom 13.01.2023 beantragte der BF die Befreiung von d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Gfr. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) hat in der Zeit von 06.05.2013 bis 05.11.2013 seinen Grundwehrdienst geleistet und wurde nach einer am 17.08.2021 abgegebenen freiwilligen Meldung für den Zeitraum 20.09.2021 bis 29.12.2021 zum Funktionsdienst einberufen. Der entsprechende Einberufungsbefehl wurde dem Beschwerdeführer am 17.09.2021 zugestellt und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer (BF) wurde mit Beschluss vom 14.07.2017 für tauglich befunden. 2. Am 27.08.2020 wurde dem BF ein Einberufungsbefehl für den Einrückungstermin 11.01.2021 rechtswirksam zu gestellt. 3. Mit Antrag vom 29.09.2020 ersuchte der BF um Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Grundwehrdienstes und brachte dazu im Wesentlichen Folgendes vor: Er habe mit Pachtvertrag vom 01.01.2019 den Hof XXXX , Betrieb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das behördliche Verfahren: 1.1. Der Beschwerdeführer leistete einen Ausbildungsdienst in der Dauer von sieben Monaten und wurde darüber hinaus zur Leistung von Milizübungen in der Gesamtdauer von 30 Tagen verpflichtet. 1.2. Mit Bescheid des Militärkommandos Oberösterreich vom 21.03.2019, GZ: P1111585-23-MilKdo OÖ/Kdo/ErgAbt/2019, wurde der Beschwerdeführer von der Verpflichtung zur Leistung der damaligen Milizübung vom 06... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte am 03.12.2018 die Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Grundwehrdienstes. 2. Mit dem oben genannten Bescheid vom 26.02.2019 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf befristete Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Grundwehrdienstes vom 06.05.2019 bis 05.11.2019 abgewiesen. 3. Mit Schreiben vom 27.03.2019 wurde der Antragsteller seitens der belangten Behörde zur Übermittlung eines mit e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Am XXXX wurde dem Beschwerdeführer die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen. Er wurde am XXXX der Stellung unterzogen und für tauglich befunden. Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid vom 02.06.2020 zur Leistung des Grundwehrdienstes einberufen. 2. Am 29.11.2019 ersuchte der Beschwerdeführer um befristete Befreiung vom Grundwehrdienst aus wirtschaftlichen Gründen bis 01.10.2021. Begründend wurde ausgeführt, dass ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) ist ein tauglicher Wehrpflichtiger, der am 25.01.2021 die Befreiung vom ordentlichen Präsenzdienst, gemeint: die Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Grundwehrdienstes, beantragte. Dieser Antrag wurde mit im
Spruch: bezeichneten Bescheid des Militärkommandos Niederösterreich (in Folge: Behörde) vom 10.02.20... mehr lesen...