Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid vom 22.05.2024 wurde der Beschwerdeführer (BF), ein Milizunteroffizier mit dem Dienstgrad Oberwachtmeister (OWm), der sich zu diesem Zeitpunkt auf einer freiwilligen Waffenübung (fWÜ) beim österreichischen Bundesheer (ÖBH) befand, die von 06.05.2024 bis 31.07.2024 dauern sollte, aus militärischen Rücksichten von Amts wegen von dieser befreit. Gleichzeitig wurde er aus dem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit beschwerdegegenständlichem Bescheid vom 27.05.2024 hat das Militärkommando Steiermark/Ergänzungsabteilung den Antrag des Beschwerdeführers vom 07.05.2024 auf Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung der Milizübung von 13.06.2024 bis 22.06.2024 wegen Überschneidung mit seinem bereits länger geplanten Urlaub von 13.06.2024 bis 30.06.2024 abgewiesen. 2. Mit E-Mail vom 27.05.2024 ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden BF) wurde am 12.11.2021 der Stellung unterzogen und für tauglich befunden. Da sich der BF zu diesem Zeitpunkt in einer laufenden Schulausbildung an einer Höheren Technischen Bundeslehranstalt befand, wurde er gemäß §25 Abs. 1 Ziffer 4 Wehrgesetzes 2001 für die Dauer dieser Ausbildung von der Einberufung zum Grundwehrdienst ausgeschlossen. Die Ausbildung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Zum bisherigen Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stellte am 23.02.2021 einen Antrag auf Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Grundwehrdienstes. Seine Mutter sei 2007 die Landwirtschaft übergeben worden, besitze jedoch nicht das Wissen, um diese zu führen. Seit Trennung seiner Eltern im Jahr 2013 übernehme er sämtliche Arbeiten am Hof und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Zum bisherigen Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stellte am 23.02.2021 einen Antrag auf Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Grundwehrdienstes. Seine Mutter sei 2007 die Landwirtschaft übergeben worden, besitze jedoch nicht das Wissen, um diese zu führen. Seit Trennung seiner Eltern im Jahr 2013 übernehme er sämtliche Arbeiten am Hof und... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem bekämpften Bescheid wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) vorzeitig aus dem Wehrdienst entlassen. 2. Mit Mail vom 13.11.2021 erhob der BF dagegen Beschwerde und brachte vor, dass er nicht Cannabis, sondern ein Medikament mit Codein konsumiert habe. Die belangte Behörde legte die Beschwerde und den Akt betreffend das vorliegende Verfahren mit Schriftsatz vom 25.11.2021 dem Bundesverwaltungsgericht vor. 3. Mit Mängelbehebungsauftrag v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit beschwerdegegenständlichem Bescheid hat das Militärkommando Oberösterreich den Antrag des Beschwerdeführers vom 22.04.2021 auf Aufschub des Antritts zum Grundwehrdienst zum Zwecke der Beendigung seiner Schulausbildung abgewiesen (zugestellt am 05.05.2021). 2. Mit Schriftsatz vom 01.06.2021 brachte der Beschwerdeführer über seinen rechtlichen Vertreter dagegen rechtzeitig eine Beschwerde ein. Am 14.06.2021 wurde die B... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Dem Beschwerdeführer (im Folgenden BF) wurde am 17.03.2021 mittels Hinterlegung eine Einberufung für eine Milizübung vom 18.05.2021 bis 21.05.2021 zugestellt. 2. Am 17.03.2021 beantragte der BF eine Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung von Milizübungen bis zum 31.12.2021. 3. Mit dem bekämpften Bescheid wurde dieser Antrag nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens abgewiesen. 4. Gegen diesen Bescheid erhob der BF rechtzeit... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Dem Beschwerdeführer (im Folgenden BF) wurde am 25.03.2021 eine Einberufung für eine Milizübung vom 21.06.2021 bis 26.06.2021 zugestellt. 2. Mit Antrag vom 26.04.2021 beantragte der BF um Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung dieser Milizübung. 3. Mit dem bekämpften Bescheid wurde dieser Antrag nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens abgewiesen. 4. Gegen diesen Bescheid erhob der BF rechtzeitig Beschwerde. Mit Note vom 2... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer wurde am 19.10.2018 von der Stellungskommission für tauglich befunden und war bis zum 30.04.2020 wegen seines Schulbesuches von der Ableistung des Grundwehrdienstes ausgeschlossen. Mit Einberufungsbefehl des Militärkommandos Vorarlberg vom 13.02.2020, zugestellt am 25.02.2020, wurde der Beschwerdeführer mit Wirkung vom 06.07.2020 zur Leistung des Grundwehrdienstes in der Dauer von 6 Monaten einberufen. Gegen diesen Bescheid erhob der B... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Antrag des Beschwerdeführers (im Folgenden BF) auf befristete Befreiung von Milizübungen wurde mit Bescheid des Militärkommandos Salzburg vom 18.03.2020 vom abgewiesen. 2. Dagegen erhob der BF fristgerecht Beschwerde und ersuchte um Befreiung der Leistungen der Milizübungen, da er als niedergelassener Facharzt genau wie alle anderen Berufsgruppen aufgrund der rasanten Ausbreitung des Covid 19 neben einer Ungewissheit auch absehbar... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Bisheriges Verfahren Der Beschwerdeführer wurde mit Einberufungsbefehl vom 05.09.2016 ab Februar 2017 zur Ableistung des Grundwehrdienstes einberufen. Der Einberufungstermin des Beschwerdeführers wurde antragsgemäß vom 06.02.2017 auf 02.10.2017 abgeändert. Diese Abänderung wurde am 27.01.2017 zugestellt, nicht angefochten und erwuchs in Rechtskraft. Dabei handelte es sich nicht um einen Aufschub sondern eine Konkretisierung des Einberufungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Beschluss der Stellungskommission Tirol vom 14.11.2017 für tauglich befunden. Mit Antrag vom 13.02.2019 ersuchte der BF um Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Grundwehrdienstes und brachte dazu im Wesentlichen Folgendes vor: Dass der Hof seines im Jahr 2007 verstorbenen Vaters nach der erbrechtlichen Aufteilung (Mutter 1/3 und fünf Kinder je 2/15) nunmehr im Vollerwerb durch sei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang I.1.Mit Einberufungsbefehl vom 14.04.2020 wurde der Beschwerdeführer unter Hinweis auf §§ 19 Aba.1 Z. 5, 23a Abs.1 und3 und 24 Abs.2 i.V.m. 56 Z.3 WehrG mit Wirksamkeit vom 04.05.2020 zu einem Einsatzpräsenzdienst einberufen. Begründend wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer tauglich, und wehrpflichtig sowie im Besitz eines Bereitstellungsscheines sei. Die Bundesministerin für Landesverteidigung habe die Heranziehung von Wehrpflichtigen zu e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang I.1.Mit Einberufungsbefehl vom 14.04.2014 wurde der Beschwerdeführer unter Hinweis auf §§ 19 Aba.1 Z. 5, 23a Abs.1 und3 und 24 Abs.2 i.V.m. 56 Z.3 WehrG mit Wirksamkeit vom 04.05.2020 zu einem Einsatzpräsenzdienst einberufen. Begründend wurde unter Hinweis auf die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ausgeführt, dass der Beschwerdeführer tauglich, und wehrpflichtig sowie im Besitz eines Bereitstellungsscheines seines sei. Die Bundesministerin ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang I.1.Mit Einberufungsbefehl vom 14.04.2014 wurde der Beschwerdeführer unter Hinweis auf §§ 19 Aba.1 Z. 5, 23a Abs.1 und3 und 24 Abs.2 i.V.m. 56 Z.3 WehrG mit Wirksamkeit vom 04.05.2020 zu einem Einsatzpräsenzdienst einberufen. Begründend wurde unter Hinweis auf die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ausgeführt, dass der Beschwerdeführer tauglich, und wehrpflichtig sowie im Besitz eines Bereitstellungsscheines seines sei. Die Bundesministerin ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Tauglichkeit und Wehrpflicht des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) wurde erstmals am 09.04.2018 festgestellt. 2. Mit Einberufungsbefehl (zugestellt am 02.05.2019) wurde der BF zur Leistung des Wehrdienstes mit 08.07.2019 aufgefordert. 3. Mit Antrag vom 02.06.2019 ersuchte der BF beim Militärkommando (im Folgenden: MilKdo oder belangte Behörde) um Aufschub vom Grundwehrdienst, vorerst bis 30.06.2020. Mit Schriftsatz vom 17.06.2019 stell... mehr lesen...