Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 8. Mai 1991 hat die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland die Einkommensteuer der Beschwerdeführerin für das Jahr 1989 festgesetzt. Sie hat hiebei die von der Beschwerdeführerin einbekannten Einkünfte aus Kapitalvermögen (und zwar Zinsen aus Spareinlagen und aus festverzinslichen österreichischen Wertpapieren) nach dem Tarif versteuert. Die Finanzbehörde hat bei der Bemessung der Ei... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art5KStG 1988 §8 Abs4 Z2KWG §23EStG 1988 §27 Abs1 Z4EStG 1988 §37 Abs1 Z3
Leitsatz: Keine Verletzung im Gleichheits- und Eigentumsrecht durch
Vorschreibung von Einkommensteuer auf Zinserträge ohne Anwendung des
ermäßigten Steuersatzes für Einkünfte aus offenen Ausschüttungen und
ohne Abzug der entrichteten Vermöge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) Die "Steuerfahndung München" teilte dem Finanzamt (FA) Innsbruck am 25. April 1984 telefonisch mit, daß gegen den in der BRD wohnhaften M S der Verdacht der Abgabenhinterziehung bestehe. Über dieses Telefongespräch und die weiteren Vorgänge findet sich im vorgelegten Verwaltungsakt folgender Aktenvermerk: "Fernmündlich wurde von der Steuerfahndung München am 25. 4. 1984 folgende Mitteilung gemacht (Hr. I): Am 25. 4. 1984 wurde im Zuge einer Haus... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktMRK Art6MRK Art7AVG §19 Abs3BAO §111FinStrG §56 Abs2FinStrG §99 Abs1KWG §23Vertrag zwischen Österreich und der BRD über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen, BGBl 249/1955
Rechtssatz: FinStrG; KreditwesenG; BAO; Verhängung einer Zwangsstrafe über das bf. Kreditinstitut gemäß §56 Abs2 FinStrG iVm. §111 BAO,... mehr lesen...