Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 15. 10. 1991 als Kellnerin in der sogenannten "Oldie-Bar" beschäftigt. Das Unternehmen wurde ursprünglich vom Lokaleigentümer geführt, der es mit 1. 6. 1995 an eine Gesellschaft mbH übertrug. Diese übernahm die Klägerin als Kellnerin mit allen Rechten und Pflichten, ohne dass zuvor ihre Ansprüche vom bisherigen Lokalinhaber endabgerechnet worden wären. Die Klägerin arbeitete drei Tage in der Woche jeweils ab 21 Uhr in dem Lokal. Der Brutt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten unterfertigten am 8.9.1992 und 16.2.1994 gegenüber der nunmehrigen Gemeinschuldnerin Zeichnungsscheine über "Ergänzungskapital" von insgesamt S 3,000.000,--. Sie haben die Beträge in der Folge auch jeweils einbezahlt. Am 25.2.1994 räumte die nunmehrige Gemeinschuldnerin den Beklagten einen Abzahlungskredit im Höchstbetrag von S 850.000,-- ein, der von der Klägerin fällig gestellt wurde und zum 27.3.1995 mit S 693.258,-- aushaftet. Zum Zeitpunk... mehr lesen...
Norm: ABGB §870 CIIIBWG §23 Abs7
Rechtssatz: Der Einwand der arglistigen Irreführung ist zulässig, wenn dem getäuschten Anleger durch Manipulationen des Vertragspartners gar nicht bewußt wurde, daß er Ergänzungskapital zeichnet. Entscheidungstexte 7 Ob 354/97b Entscheidungstext OGH 13.07.1998 7 Ob 354/97b European Case Law Identifie... mehr lesen...
Norm: BWG §23 Abs7
Rechtssatz: Bei Nichterfüllung der im § 23 Abs 7 BWG vorgesehenen Voraussetzungen, kommt es zu keiner rechtswirksamen Zeichnung von Ergänzungskapital, weil es sich dabei nicht nur um reine Ordnungsvorschriften handelt. Entscheidungstexte 7 Ob 354/97b Entscheidungstext OGH 13.07.1998 7 Ob 354/97b European Case Law ... mehr lesen...
Norm: BWG §23 Abs7
Rechtssatz: Das in § 23 Abs 7 BWG definierte Ergänzungskapital entspricht im wesentlichen der bisherigen Rechtslage (§ 12 Abs 7 KWG 1986), sodaß die Vereinbarung von Ergänzungskapital weiterhin keinen Formvorschriften unterliegt, sodaß es zu dessen
Begründung: nur der ausdrücklichen rechtsgeschäftlichen Einigung über die Widmung des eingezahlten Betrages als Ergänzungskapital bedarf. Entscheidungstexte ... mehr lesen...