RS OGH 1998/7/13 7Ob354/97b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.07.1998
beobachten
merken

Norm

BWG §23 Abs7

Rechtssatz

Bei Nichterfüllung der im § 23 Abs 7 BWG vorgesehenen Voraussetzungen, kommt es zu keiner rechtswirksamen Zeichnung von Ergänzungskapital, weil es sich dabei nicht nur um reine Ordnungsvorschriften handelt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110555

Dokumentnummer

JJR_19980713_OGH0002_0070OB00354_97B0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten