Die Beklagte gehörte zufolge ihrer Eigenschaft als gemeinnütziges Wohnungsunternehmen dem Kläger als Mitglied an. Der Kläger nahm in der Zeit vom 27. Juni bis 9. Juli 1960 eine Überprüfung der Tätigkeit der Beklagten vor. Auf die Prüfungsgebühr von zusammen 4874.80 S bezahlte die Beklagte den Teilbetrag von 3300 S. Der Restbetrag von 1574.80 S wird vom Kläger mit der vorliegenden Klage geltend gemacht. In der Folge führte der Kläger noch einmal, und zwar in der Zeit vom 4. März bis 5.... mehr lesen...
Norm: GenRevG §1DVWGG 1940 §19 Abs3WGG 1940 §14WGG 1940 §26 Abs1
Rechtssatz: Zum Anspruch des Revisionsverbandes auf Mitgliedsbeiträge und Prüfungsgebühren (hier nach Aberkennung der Gemeinnützigkeit). Möglichkeit der gerichtlichen Kontrolle der Prüfungsberichte. Entscheidungstexte 8 Ob 338/64 Entscheidungstext OGH 01.12.1964 8 Ob 338/64 Veröff: SZ 37/174 = JBl 1965,270 = Mi... mehr lesen...