Die beschwerdeführende Partei schloß im Jahre 1979 mit der Stadtgemeinde L. einen Vertrag über die Ablagerung von Hausmüll auf der Deponie F. ab. Dieser Vertrag endete auf Grund des § 45 Abs. 2 des Oberösterreichischen Abfallwirtschaftsgesetzes, LGBl. Nr. 28/1991 in der Fassung LGBl. Nr. 13/1993 (O.ö. AWG) mit 28. Februar 1993. Seit dem Auslaufen dieses Vertrages besteht ein Deponievertrag zwischen der mitbeteiligten Partei (mP), deren Mitglied die beschwerdeführende Partei ist, und d... mehr lesen...
Index: L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltOberösterreichL37134 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe OberösterreichL82404 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll OberösterreichL92054 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Oberösterreich
Norm: AWG OÖ 1990 §18 Abs7;GdO OÖ 1979 §24 Abs3;GdO OÖ 1979 §32 Abs1;SHG OÖ 1973 §25 Abs4;
Rechtssatz: Die Gemeindevertreter in d... mehr lesen...