Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Folgender Verfahrensgang wird festgestellt: 1.1. XXXX (beschwerdeführende Partei) hat mit Schriftsatz vom 27.03.2024, laut Postkuvert bereits am 26.03.2024 zur Post gegeben, eine Beschwerde gegen den lediglich mündlich verkündeten Beschluss der Stellungskommission Kärnten (in Folge: Behörde) vom 29.02.2024, S/06/02/04/21-2701, bei der Behörde eingebracht. 1.1. römisch 40 (beschwerdeführende Partei) hat mit Schriftsatz vom 2... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde auf Grund des rechtzeitigen und zulässigen Vorlageantrags erwogen: 1. Feststellungen: Mit mündlich verkündetem Beschluss der Stellungskommission Kärnten (in Folge: Behörde) vom 29.09.2017, Zl. 1739 K 4004 S/99/02/00/60, wurde XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) für den Wehrdienst tauglich eingestuft, der Beschwerdeführer gab am 29.09.2017 einen Rechtsmittelverzicht ab. Der Beschwerdeführer rück... mehr lesen...