Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der nunmehrigen Gemeinschuldnerin, einer Wohnungs- und SiedlungsgesmbH, wurde mit 18. 9. 2007 das Konkursverfahren eröffnet und der Beklagte zum Masseverwalter bestellt. Der Kläger hat mit der Gemeinschuldnerin 2005 einen Mietvertrag über eine Mietwohnung samt zugehörigem PKW-Abstellplatz abgeschlossen. Pkt VI. dieses Mietvertrags lautet wie folgt: „VI. Finanzierungsbeitrag 1. Der Mieter verpflichtet sich spätestens binnen 14 Tagen ab Rechts... mehr lesen...