Dem von der belangten Behörde vorgelegten Verwaltungsstrafakt der Bezirkshauptmannschaft Villach zufolge hat das Arbeitsinspektorat Kärnten gegen den Beschwerdeführer Strafanzeige erstattet, weil dieser näher genannte Bestimmungen des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes (BauKG) nicht eingehalten habe. Am 30. Mai 2005 sei ein Arbeiter auf der Baustelle in F vom Dach zu Tode gestürzt. Der Beschwerdeführer sei Baustellenkoordinator für diese Baustelle gewesen und habe die Anpassung des Sich... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: BauKG 1999 §3 Abs2;BauKG 1999 §3 Abs6;VStG §9;
Rechtssatz: Im Unterschied zur Bestellung als Koordinator erfolgt die "Benennung" einer natürlichen Person nach § 3 Abs 2 BauKG 1999 zur Wahrnehmung der Koordinationsaufgaben durch den Koordinator und nicht durch den Bauherrn; zu ihrer Wirksamkeit sind auch keine weiteren Voraussetzungen gefordert. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: BauKG 1999 §3 Abs2;BauKG 1999 §3 Abs6;BauKG 1999 §3 idF 2001/I/159;BauKG 1999 §5 Abs3 Z3;BauKG 1999 §5;BauKG 1999 §7;VStG §9 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: § 5 BauKG 1999 überträgt dem Baustellenkoordinator in der Ausführungsphase Koordinations-, Organisations-, Überwachungs- und Informationspflichten, wobei er nach der
Norm: ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ArbIG 1993 §23;BauKG 1999 §1 Abs5;BauKG 1999 §3 Abs6;BauKG 1999 §6;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs3;VStG §9;
Rechtssatz: § 23 ArbIG 1993 fordert für die Rechtswirksamkeit einer Bestellung von gemäß § 9 VStG verantwortlichen Beauftragten für die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften zusätzlich, dass beim zuständigen Arbeitsinspektorat eine schriftlich... mehr lesen...