Entscheidungen zu § 9 B-GlBG

Disziplinarkommissionen, Disziplinaroberkommission, Berufungskommission

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Dok 2024/10/20 2024-0.454.103

Die Bundesdisziplinarbehörde, Senat 30, hat durch MR Mag. Franz Higatsberger-Urbanek, MA als Vorsitzenden sowie LStA Mag. Gerhard Nogratnig, LL.M. und ADir HR Gerhard Scheucher als nebenberufliche Mitglieder in der Disziplinarsache gegen den Beamten nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung beschlossen: I. römisch eins. Der Beamte ist schuldig, er hat seine Dienstpflicht gemäß § 43a BDG 1979 dadurch verletzt, dass er im Amtsgebäude des Landesgerichts N.N. der zu den Tatzeitpun... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 20.10.2024

TE Dok 2024/6/21 2024-0.006.598

Die Bundesdisziplinarbehörde, Senat 23, hat durch MR Mag. Franz Higatsberger-Urbanek, MA als Vorsitzenden sowie MR Mag. Friedrich Paul und ADirin Veronika Schmidt als nebenberufliche Mitglieder in der Disziplinarsache gegen den Beamten, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, am 21. Juni 2024 beschlossen: I. römisch eins. Der Beamte ist schuldig, er hat seine damalige Kollegin während der zweiwöchigen Einschulung ab 07.08.2023 in der Zustellbasis bzw. auf der Zustelltour wie... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 21.06.2024

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