Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der XXXX Beschwerdeführer (BF) ist Exekutivbeamter im Zuständigkeitsbereich der Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge LPD) und trägt der Amtstitel Bezirksinspektor. Seine Dienststelle ist das Anhaltezentrum XXXX (in der Folge AHZ) und er ist dort qualifizierter Sachbearbeiter in der Funktion eines stellvertretenden Gruppenkommandanten. Im tatrelevanten Zeitraum waren im AHZ 60 Polizei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und wurde zum Zeitpunkt der ihm zur Last gelegten Dienstpflichtverletzungen in der Abteilung XXXX des Bundesministeriums für Landesverteidigung (in Folge: XXXX ) verwendet. 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und wurde zum Zeitpunkt der ihm zur Last gelegten Dienstpflichtve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Exekutivbeamter und stellvertretender Kommandant des XXXX ( XXXX ) in der Justizanstalt XXXX (JA). 2. Am 05.07.2021 erstattete der Leiter der JA Brigadier XXXX (LtrJA) bei der Dienstbehörde, der Generaldirektion für den Strafvollzug im Bundesministerium für Justiz (BMJ), Anzeige gegen den BF. Ihm wurde zusammengefasst vorgeworfen, er habe acht weibliche ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Exekutivbeamter und stellvertretender Kommandant des XXXX ( XXXX ) in der Justizanstalt XXXX (JA). 2. Am 05.07.2021 erstattete der Leiter der JA Brigadier XXXX (LtrJA) bei der Dienstbehörde, der Generaldirektion für den Strafvollzug im Bundesministerium für Justiz (BMJ), Anzeige gegen den BF. Ihm wurde zusammengefasst vorgeworfen, er habe acht weibliche ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Exekutivbeamter und Kommandant der Polizeiinspektion XXXX (PI). 2. Am 01.02.2021 erstattete Insp XXXX (KH) beim Bezirkspolizeikommando XXXX (BPK) Anzeige gegen den BF wegen diverser Bemerkungen und Handlungen des BF, die sie als sexuelle Belästigung empfand. Der Bezirkspolizeikommandant Obstlt XXXX (BPKdt) verfasste darüber am 02.02.2021 einen Bericht, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Exekutivbeamter und Kommandant der Polizeiinspektion XXXX (PI). 2. Am 01.02.2021 erstattete Insp XXXX (KH) beim Bezirkspolizeikommando XXXX (BPK) Anzeige gegen den BF wegen diverser Bemerkungen und Handlungen des BF, die sie als sexuelle Belästigung empfand. Der Bezirkspolizeikommandant Obstlt XXXX (BPKdt) verfasste darüber am 02.02.2021 einen Bericht, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF oder DB) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund als Exekutivorgan und ist seit 2016 Kommandant der Polizeiinspektion (PI) XXXX . 2. Am 03.12.2019 brachte eine Mitarbeiterin der PI ( XXXX , [P]), während einer Ergänzungsausbildung der Sicherheitsakademie in XXXX (SIAK), eine Beschwerde wegen Mobbing an ihrer Stammdienststelle, die oben genannte PI, seit März 2017 ein. Sie nannte dabei keine Na... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF oder DB) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund als Exekutivorgan und war seit 2012 dritter stellvertretender Kommandant bzw ist seit 01.10.2019 zweiter stellvertretender Kommandant der Polizeiinspektion (PI) XXXX . 2. Am 03.12.2019 brachte eine Mitarbeiterin der PI ( XXXX , [P]), während einer Ergänzungsausbildung der Sicherheitsakademie in XXXX (SIAK), eine Beschwerde wegen Mobbing an ihrer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: genannten Disziplinarerkenntnis hat die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres über den Beschwerdeführer (im Folgenden kurz BF) die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Spruchpunkt I. der verfahrensgegenständlichen Entscheidung lautet wörtlich (Anonymisierung durch das Bundesverwaltungsgericht): "Der vom Dienst suspendierte Bezirksinspektor XXXX ist gemäß § 126 Abs. 2 BDG schuldig: 1. Er hat t... mehr lesen...