I. 1. Der Beschwerdeführer (Österreichischer Rundfunk - ORF) übertrug am Samstag, dem 12. Oktober 2002 um 21.55 Uhr im Fernsehprogramm ORF 2 eine Aufzeichnung der im Theater an der Wien um 20.30 Uhr begonnenen Gala zur Verleihung des "Ersten Wiener Theaterpreises" ("Nestroy-Preis 2002"). Im Rahmen dieser Gala hielt Franz ("Andre") Heller eine Laudatio auf den Preisträger, den ehemaligen Burgtheater-Direktor Claus Peymann. Diese Rede hatte auszugsweise folgenden Wortlaut: ... mehr lesen...
Index: 16/02 Rundfunk
Norm: ORF-G 2001 §13 Abs1;ORF-G 2001 §4 Abs5 Z1;ORF-G 2001 §4 Abs5 Z2;ORF-G 2001 §4 Abs5 Z3;ORF-G 2001 §6;RFG 1984 §5 Abs1;RFG 1984 §5 Abs2;RFG 1984 §5 Abs3;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Anwendung des § 4 Abs. 5 ORF-G ist, dass die Sendung vom ORF gestaltet wurde. Gemäß § 4 Abs. 5 ORF-G ist der ORF nämlich (nur) "bei Gestaltung SEINER Sendungen" zur Einhaltung des in den Z 1 bis 3 jeweil... mehr lesen...