I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Der Generaldirektor des ORF erließ am 22. Dezember 2011 folgende Organisationsanweisung, die zwischen dem 12. März 2012 und dem 14. März 2012 an die einzelnen Unternehmensbereiche des ORF kommuniziert wurde. Der beschwerdeführenden Partei wurde die Organisationsanweisung am 14. März 2012 durch eine Mailverbreitung an alle Mitarbeiter der Hauptabteilung "Information" in der Fernsehdirektion bekannt. "ORGANISATIONSANWEISUNG DES GENERALDIREKTORS Nr... mehr lesen...
Index: 16/02 Rundfunk
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationORF-G §33, §36
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde des Redakteursrates des ORF gegen einen Bescheid des Bundeskommunikationssenates betreffend eine Organisationsanweisung des Generaldirektors; fehlende Beschwerdelegitimation mangels Rechtspersönlichkeit der beschwerdeführenden Partei
Rechtssatz: Die belangte Behörde geht davon aus, dass die... mehr lesen...