Entscheidungsgründe: I. Verwaltungsverfahren 1. Mit Bescheid vom 11. Jänner 2012 stellte die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) auf Grund einer Beschwerde nach §36 ORF-G fest, der ORF (die im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof beschwerdeführende Partei) habe durch eine vom stellvertretenden Chefredakteur des ORF-Landesstudios Niederösterreich verfasste Rundmail die durch §32 Abs1 ORF-G gewährleistete Freiheit der journalistischen Berufsausübung verletzt. Die dagegen erho... mehr lesen...
Index: 16/02 Rundfunk
Norm: ORF-G §32 Abs1BVG-Rundfunk ArtI Abs2EMRK Art10
Leitsatz: Verletzung des ORF im Recht auf Meinungsäußerungs- und Rundfunkfreiheit durch Feststellung einer Verletzung der im ORF-Gesetz normierten Freiheit der journalistischen Berufsausübung durch die Aufforderung eines Chefredakteurs in einer E-Mail an journalistische Mitarbeiter zur Vermeidung der Bezeichnung des Attentäters von Oslo als christlichen Fundamentali... mehr lesen...