Entscheidungsgründe: I. 1. Am 15. Dezember 2000 strahlte der Österreichische Rundfunk (ORF) in der Sendung "Willkommen Österreich" im Fernsehprogramm ORF 2 einen von M P gestalteten und kommentierten Beitrag unter dem Titel "Big Brother in Meidling" aus. In diesem Beitrag wurde kritisch über die Installierung von Videokameras in einem Mietshaus in Wien-Meidling durch den Hauseigentümer (den nunmehrigen Beschwerdeführer) berichtet. 2. Mit an die Kommission ... mehr lesen...
Index: 16 Medienrecht16/02 Rundfunk
Norm: B-VG Art20 Abs2B-VG Art83 Abs2B-VG Art133 Z4ORF-G §23 (neuer Titel für RundfunkG seit BGBl I 83/2001)RundfunkG §2 (seit BGBl I 83/2001 neuer Titel: ORF-G)RundfunkG §25 ffRundfunkG §27VfGG §88
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Verneinung einer Verletzung des Objektivitätsgebotes durch einen
Fernsehbeitrag; Verfassungsmäßigkeit der Einrichtung der
Ru... mehr lesen...