Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom XXXX erhob XXXX (im Folgenden „mitbeteiligte Partei“) bei der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; im Folgenden „belangte Behörde“) Beschwerde gegen den Österreichischen Rundfunk (ORF; im Folgenden „Erstbeschwerdeführer“) gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. b ORF-G und beantragte die Feststellung, dass der Erstbeschwerdeführer „dadurch, dass er durch den auf XXXX bezogenen Kommentar des XXXX in der XXXX vom XXXX ‚Ja ich ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom XXXX erhob XXXX (im Folgenden „mitbeteiligte Partei“) bei der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; im Folgenden „belangte Behörde“) Beschwerde gegen den Österreichischen Rundfunk (ORF; im Folgenden „Erstbeschwerdeführer“) gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. b ORF-G und beantragte die Feststellung, dass der Erstbeschwerdeführer „dadurch, dass er durch den auf XXXX bezogenen Kommentar des XXXX in der XXXX vom XXXX ‚Ja ich ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit verfahrenseinleitendem Antrag vom 12.04.2019 erhob die XXXX (im Folgenden: mitbeteiligte Partei) Beschwerde an die Kommunikationsbehörde Austria – KommAustria (im Folgenden: belangte Behörde) gegen den Österreichischen Rundfunk gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. a ORF-G. Die mitbeteiligte Partei beantragte die Feststellung, dass der Österreichische Rundfunk durch einen am XXXX im Fernsehprogramm XXXX im Rahmen der Sendung „ XXXX “ ausgest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit verfahrenseinleitendem Antrag vom 12.04.2019 erhob die XXXX (im Folgenden: mitbeteiligte Partei) Beschwerde an die Kommunikationsbehörde Austria – KommAustria (im Folgenden: belangte Behörde) gegen den Österreichischen Rundfunk gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. a ORF-G. Die mitbeteiligte Partei beantragte die Feststellung, dass der Österreichische Rundfunk durch einen am XXXX im Fernsehprogramm XXXX im Rahmen der Sendung „ XXXX “ ausgest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom XXXX erhob XXXX (im Folgenden: „Beschwerdeführer“) bei der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; im Folgenden: „belangte Behörde“) Beschwerde gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. a ORF-G. Der Beschwerdeführer begehrte die Feststellung, dass der Österreichischen Rundfunk (ORF; im Folgenden: „mitbeteiligte Partei“) durch die Gestaltung der am XXXX im XXXX ausgestrahlten Live-Diskussionssendung zur XXXX „ XXXX “ di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom XXXX erhob XXXX (im Folgenden „mitbeteiligte Partei“) bei der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; im Folgenden „belangte Behörde“) Beschwerde gegen den Österreichischen Rundfunk (ORF; im Folgenden „Erstbeschwerdeführer“) gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. b ORF-G und beantragte die Feststellung, dass durch den auf XXXX bezogenen Kommentar des XXXX in der „ XXXX “ vom XXXX im Fernsehprogramm XXXX „Ja ich fühle mich ehrl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom XXXX erhob XXXX (im Folgenden „mitbeteiligte Partei“) bei der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; im Folgenden „belangte Behörde“) Beschwerde gegen den Österreichischen Rundfunk (ORF; im Folgenden „Erstbeschwerdeführer“) gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. b ORF-G und beantragte die Feststellung, dass durch den auf XXXX bezogenen Kommentar des XXXX in der „ XXXX “ vom XXXX im Fernsehprogramm XXXX „Ja ich fühle mich ehrl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 12.03.2018 brachte die politische Partei " XXXX (beschwerdeführende Partei) bei der KommAustria (KommAustria / belangte Behörde) eine Beschwerde gegen den Österreichischen Rundfunk (ORF / weitere Verfahrenspartei) gemäß § 36 ORF-Gesetz (ORF-G) wegen Verletzung des ORF-G ein. In der Beschwerde wurden Verletzungen des ORF-G im Rahmen der Berichterstattung über die beschwerdeführende Partei in Sendungen des ORF vom 13.09.2017 und 21.09.2017 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom XXXX erhoben die XXXX (im Folgenden "Drittbeschwerdeführerin") und XXXX (im Folgenden "weitere Verfahrenspartei") Beschwerde gegen den Österreichischen Rundfunk (ORF; im Folgenden "Erstbeschwerdeführer") und beantragten die Feststellung, dass dieser durch die Ausstrahlung des Themenschwerpunktes " XXXX " vom XXXX in seinen Programmen (Radio und Fernsehen) die Bestimmungen gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 und Z 14, Abs. 3 bis 5 sowie ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom XXXX erhoben die XXXX (im Folgenden "Drittbeschwerdeführerin") und XXXX (im Folgenden "weitere Verfahrenspartei") Beschwerde gegen den Österreichischen Rundfunk (ORF; im Folgenden "Erstbeschwerdeführer") und beantragten die Feststellung, dass dieser durch die Ausstrahlung des Themenschwerpunktes " XXXX " vom XXXX in seinen Programmen (Radio und Fernsehen) die Bestimmungen gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 und Z 14, Abs. 3 bis 5 sowie ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom XXXX erhoben die XXXX (im Folgenden "Drittbeschwerdeführerin") und XXXX (im Folgenden "weitere Verfahrenspartei") Beschwerde gegen den Österreichischen Rundfunk (ORF; im Folgenden "Erstbeschwerdeführer") und beantragten die Feststellung, dass dieser durch die Ausstrahlung des Themenschwerpunktes " XXXX " vom XXXX in seinen Programmen (Radio und Fernsehen) die Bestimmungen gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 und Z 14, Abs. 3 bis 5 sowie ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 23.12.2015 erhoben die Verlassenschaft nach XXXX und XXXX eine auf § 36 Abs. 1 Z 1 lit. a ORF-G gestützte Beschwerde. In dieser machten diese im Wesentlichen geltend, dass die erstbeschwerdeführende Partei diese Verletzung dadurch begangen habe, dass diese den in ihrem Online-Angebot auf XXXX veröffentlichten Artikel mit dem Titel "Unsere Top Ten ,Klickgeschichten' des Jahres" und den in diesem Artikel mit dem am 09.04... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 11.08.2016 erhob XXXX eine auf § 36 Abs. 1 Z 1 lit. a ORF-G gestützte Beschwerde. In dieser machte diese im Wesentlichen geltend, dass die erstbeschwerdeführende Partei diese Verletzung dadurch begangen habe, dass diese am 04.08.2016 in ihrem Online-Angebot auf XXXX einen Artikel mit dem Titel "Millionenerbe: Tonband verspricht Wende" veröffentlich habe und einen Bericht mit dem Titel "Neue Fakten im Erbstreit" im Rahm... mehr lesen...