Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom XXXX , KOA XXXX , entschied die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; im Folgenden "belangte Behörde") betreffend XXXX . (im Folgenden "Erstbeschwerdeführer") wie folgt: "Sie haben als für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften gemäß § 9 Abs. 2 Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG), BGBl. Nr. 52/1991 idF BGBl. I Nr. 120/2016, bestellter verantwortlicher Beauftragter für Übertretungen des Ö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 28.07.2016, KOA 1.850/16-044, im Verfahren zu W219 2135500-1 stellte die belangte Behörde im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht gemäß § 2 Abs 1 Z 7 und Z 9 KOG iVm mit den §§ 35-37 ORF-G fest, dass die zweitbeschwerdeführende Partei am 10.05.2016 im regionalen Hörfunkprogramm XXXX "a. um ca. 07:28:45 Uhr sowie um ca. 11:25:17 Uhr jeweils im Anschluss an Programmhinweise zur Berichterstattung über die Veranstaltung ‚ XXXX ' ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 28.07.2016, KOA 1.850/16-044, im Verfahren zu W219 2135500-1 stellte die belangte Behörde im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht gemäß § 2 Abs 1 Z 7 und Z 9 KOG iVm mit den §§ 35-37 ORF-G fest, dass die zweitbeschwerdeführende Partei am 10.05.2016 im regionalen Hörfunkprogramm XXXX "a. um ca. 07:28:45 Uhr sowie um ca. 11:25:17 Uhr jeweils im Anschluss an Programmhinweise zur Berichterstattung über die Veranstaltung ‚ XXXX ' ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 19.05.2017, KOA 3.500/17-042, leitete die belangte Behörde gegen den Erstbeschwerdeführer ein Verwaltungsstrafverfahren wegen des Verdachts ein, er habe als für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften gemäß § 9 Abs 2 VStG bestellter verantwortlicher Beauftragter für Übertretungen der zweitbeschwerdeführenden Partei zu verantworten, dass die am 11.02.2017 im Fernsehprogramm ORF III von 15:57:39 bis 16:19:54 Uhr ausgest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 16.03.2015, eingelangt am 17.03.2015, stellte die XXXX (im Folgenden "Beschwerdeführerin") den Antrag, die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; im Folgenden "belangte Behörde") möge feststellen, dass der Österreichische Rundfunk (ORF; im Folgenden "weitere Verfahrenspartei") an mehreren Tagen durch die Live-Übertragung von Spielen der Handball-Weltmeisterschaft 2015 der Männer im Sport-Spartenprogramm "ORF SPORT PL... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag des ORF zur Änderung des Online-Angebots XXXX durch Einführung von " XXXX " gemäß § 6b iVm §§ 3, 4e und 4f ORF-G ab. Begründend führte die belangte Behörde im Rahmen ihrer rechtlichen Würdigung insbesondere aus: 1.1. Abgrenzung des Versorgungsauftrages und Plattformneutralität: Aus der Systematik der §§ 3, 4e und 4f ORF-G ergebe sich, dass der Versorgungsauftrag für... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Dem hier angefochtenen Straferkenntnis ging ein Feststellungsverfahren nach §§ 35 bis 37 ORF-G voraus. Zunächst wurde der nunmehrige Zweitbeschwerdeführer mit Schreiben vom 04.05.2016 (zugegangen am 09.05.2016) zur Stellungnahme zum inkriminierten Sachverhalt aufgefordert. Mit Bescheid vom 14.07.2016, KOA 3.500/16-032, stellte die Kommunikationsbehörde Austria (in Folge: "KommAustria" oder "belangte Behörde") im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Dem hier angefochtenen Straferkenntnis ging ein Feststellungsverfahren nach §§ 35 bis 37 ORF-G voraus. Zunächst wurde der nunmehrige Zweitbeschwerdeführer mit Schreiben vom 04.05.2016 (zugegangen am 09.05.2016) zur Stellungnahme zum inkriminierten Sachverhalt aufgefordert. Mit Bescheid vom 14.07.2016, KOA 3.500/16-032, stellte die Kommunikationsbehörde Austria (in Folge: "KommAustria" oder "belangte Behörde") im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 07.12.2015, KOA 1.850/15-015, sowie vom 04.02.2016, KOA 1.850/16-005, stellte die KommAustria (im Folgenden: belangte Behörde) im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über den ORF (im Folgenden: zweitbeschwerdeführende Partei) gemäß § 2 Abs. 1 Z 7 und Z 9 KOG iVm §§ 35,36 und 37 ORF-G Verletzungen des § 14 Abs. 4 Satz 5 iVm § 17 Abs. 5 ORF-G wegen Überschreitung der höchstzulässigen Werbezeit am 04.11.2015 im bundeslandweiten Hörf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 07.12.2015, KOA 1.850/15-015, sowie vom 04.02.2016, KOA 1.850/16-005, stellte die KommAustria (im Folgenden: belangte Behörde) im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über den ORF (im Folgenden: zweitbeschwerdeführende Partei) gemäß § 2 Abs. 1 Z 7 und Z 9 KOG iVm §§ 35,36 und 37 ORF-G Verletzungen des § 14 Abs. 4 Satz 5 iVm § 17 Abs. 5 ORF-G wegen Überschreitung der höchstzulässigen Werbezeit am 04.11.2015 im bundeslandweiten Hörf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde betreffend den Erstbeschwerdeführer ausgesprochen: "Sie haben als für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften gemäß § 9 Abs. 2 Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG), BGBl. Nr. 52/1991 idF BGBl. I Nr. 33/2013, verantwortlicher Beauftragter für den gesamten Bereich des Österreichischen Rundfunks (ORF) für Übertretungen nach §38 Abs. 1 Z3 ORF-Gesetz (ORF-G), BGBl. Nr. 379/1984 idF BGBl, i Nr. 50/... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde betreffend den Erstbeschwerdeführer ausgesprochen: "Sie haben als für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften gemäß § 9 Abs. 2 Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG), BGBl. Nr. 52/1991 idF BGBl. I Nr. 33/2013, verantwortlicher Beauftragter für den gesamten Bereich des Österreichischen Rundfunks (ORF) für Übertretungen nach §38 Abs. 1 Z3 ORF-Gesetz (ORF-G), BGBl. Nr. 379/1984 idF BGBl, i Nr. 50/... mehr lesen...