Entscheidungen zu § 8 FSG-GV

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2004/4/20 2003/11/0315

Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom 21. Mai 2003 wurde die Lenkberechtigung der Beschwerdeführerin für die Klasse B gemäß "§ 5/ 5" Führerscheingesetz - FSG bis 21. Mai 2008 befristet erteilt und die Auflage ausgesprochen: "Nachuntersuchung in 5 Jahren mit Vorlage internistischem und augenfachärztlichem Befund". Der dagegen von der Beschwerdeführerin erhobenen Berufung gab die belangte Behörde mit dem angefochtenen Bescheid keine Folge und bestätigte den erstinst... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.04.2004

RS Vwgh 2004/4/20 2003/11/0315

Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §8 Abs2;FSG-GV 1997 §11 Abs1;FSG-GV 1997 §11;FSG-GV 1997 §3 Abs5;FSG-GV 1997 §8 Abs2;FSG-GV 1997 §8;
Rechtssatz: Fortschreitende Erkrankungen werden im § 3 Abs. 5 FSG-GV 1997 allgemein, hinsichtlich der Augenerkrankungen im § 8 Abs. 2 FSG-GV 1997 geregelt. In § 11 FSG-GV 1997 finden sich Bestimmungen zur Zuckerkrankheit. Hinsichtlich fortschreitender Erkrankungen enth... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.04.2004

TE Vwgh Erkenntnis 2000/3/14 99/11/0254

Der im Jahr 1940 geborene Beschwerdeführer besitzt nach der Aktenlage seit 1961 eine Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, F und G. Mit Antrag vom 21. Dezember 1998 begehrte der Beschwerdeführer die Ausstellung eines Führerscheinduplikates wegen "C-laut FS-Gesetz" (gemeint offenbar § 40 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 5 Führerscheingesetz - FSG). Bei der ärztlichen Untersuchung nach § 8 FSG über die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen de... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.03.2000

RS Vwgh 2000/3/14 99/11/0254

Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1;FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §3 Abs1 Z3;FSG 1997 §8 Abs3 Z2;FSG-GV 1997 §8;
Rechtssatz: Bei der beginnenden Verminderung der Sehschärfe bei Alterssichtigkeit handelt es sich nicht um eine Krankheit, bei der ihrer Natur nach mit einer zum Verlust oder zur Einschränkung der Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen führenden Verschlechterung gerechnet werden muss. U... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.03.2000

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