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90/02 FührerscheingesetzNorm
FSG 1997 §24 Abs1;Rechtssatz
Bei der beginnenden Verminderung der Sehschärfe bei Alterssichtigkeit handelt es sich nicht um eine Krankheit, bei der ihrer Natur nach mit einer zum Verlust oder zur Einschränkung der Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen führenden Verschlechterung gerechnet werden muss. Unter Alterssichtigkeit (Presbyopie) ist die altersbedingte Weitsichtigkeit, dh die Erschwerung des Nahesehens infolge Elastizitätsverlustes der Linse und Nachlassen der Akkomodation zu verstehen. Die Alterssichtigkeit ist eine weit verbreitete Erscheinung und kann ohne Weiteres durch Sammelgläser ausgeglichen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999110254.X03Im RIS seit
20.11.2000