Rechtssatz: Nach der älteren Rsp des VwGH war in den Fällen des § 14 Abs5 FSG-GV (überstandene Alkohol- oder Suchtmittelabhängigkeit) eine Befristung der Lenkberechtigung nicht zulässig. Auf diese Rsp hat der Verordnungsgeber mit der Novelle des § 2 FSG-GV, BGBl II 427/2002 reagiert und klargestellt, dass in allen Fällen der §§ 5 bis 16 ärztliche Kontrolluntersuchungen in Zusammenhang mit einer Befristung vorgeschrieben werden können. Es ist daher auch in den Fällen des § 14 Abs5 FSG-GV ei... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine derartige Befristung ist nur dann zulässig, wenn eine Krankheit vorliegt, welche sich auf die Fähigkeit zum Lenken von Kraftfahrzeugen auswirkt und bei der mit einer Verschlechterung zu rechnen ist. Die Abhängigkeit von Alkohol oder Suchtmitteln stellt eine solche Krankheit dar, weshalb in jenen Fällen, in denen die Rückfallgefahr als besonders hoch einzuschätzen ist, eine Befristung der Lenkberechtigung sachlich gerechtfertigt ist und daher gemäß §2 Abs1 letzter Satz FSG-... mehr lesen...
Beachte Verwaltungsgerichtshofbeschwerde anhängig Rechtssatz: Mit Blick auf das Sachlichkeitsgebot ist eine Befristung nur im Falle einer objektivierbaren Verschlechterung des Gesundheitszustandes als sachgerecht zu erachten Schlagworte Sachlichkeitsgebot, Übermaßverbot, Befristung mehr lesen...